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Andorra: Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Für einen bis zu dreimonatigen Aufenthalt in Andorra genügt ein gültiger Reisepass, für EU- Bürger der Personalausweis.
Sollte ein Aufenthalt länger andauern oder aus anderen Gründen ein Visum erforderlich sein, so ist das unter der folgenden Anschrift zu erledigen:

Visa-Abteilung der Botschaft von Andorra in Brüssel
Rue de la Montagne 10, BTE 1
1000 Brüssel, Belgien
Tel: 0032 - 2 - 513 28 06
Fax: 0032 - 2 - 513 07 41
Email: ambassade@andorra.be
http://www.andorra.be

Warenein- und -ausfuhr
Folgende Waren dürfen zollfrei ausgeführt werden:
Tabakwaren: 300 Zigaretten, 75 Zigarren oder 400 g Tabak
Alkohol: 5 l Wein, 1,5 l Spirituosen (über 22%), 3 l alkoholische Getränke unter 22%
Parfüm: 375 ml Eau de Toilette und 75 ml Parfüm
Agrarprodukte: im Wert von insgesamt 175,- €, jedoch höchstens 2,5 kg Milchpulver, 3 kg Kondensmilch, 6 kg Frischmilch, 1 kg Butter, 4 kg Käse, 5 kg Zucker oder Süßwaren und 5 kg Fleisch.
Industrieprodukte: bis zu einem Wert von 525,- €, von Personen bis zu 15 Jahren bis zu 270,-
Kunstgegenstände
benötigen eine Ausfuhrgenehmigung.

Einfuhrverbot:
Drogen, Munition, Schusswaffen, Sprengstoff (auch Feuerwerkskörper), Springmesser, gewaltverherrlichendes und pornografisches Material, Radiotransmitter, Lebensmittel, Pflanzen, Blumen, lebende Tiere sowie Gegenstände, die aus bedrohten Tier- oder Pflanzenarten hergestellt sind.

 

Einreise mit Haustieren

Für die Besitzer von Hunden und anderen Tieren stellt sich bei Auslandsreisen die Frage, ob sie ihre Tiere überhaupt mit in das gewählte Reiseland nehmen können, und wenn das möglich ist, stellt sich dann natürlich die Frage nach den jeweils geltenden Bedingungen. Hier bei uns finden Sie, seriös bei den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt recherchiert, alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik:
Für Andorra gelten die gleichen Einfuhrbestimmungen für Haustiere wie in Spanien. Für die Einreise mit Heimtieren nach Andorra gilt die EU-Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren vom 1.10.2004. Dieser EU-Verordnung nach, dürfen nur Haustiere nach Andorra eingeführt werden, die entweder über einen implantierten elektronischen Chip verfügen oder tätowiert sind (ab dem Jahr 2011 ist ein elektronischer Chip Pflicht für alle Haustiere) und somit eindeutig identifizierbar sind. Außerdem muss für jedes mitgeführte Haustier ein EU-Heimtierausweis ausgestellt werden. Dieser Ausweis kann von jedem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Jedes Haustier, das nach Andorra eingeführt wird, muss gegen Tollwut geimpft sein. Dabei gilt, dass die Tollwutschutzimpfung mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt sein muss und nicht älter als zwölf Monate sein darf.






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