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Nauru: Ein- und Ausreisebestimmungen
Formalien, Visa
Für Deutsche Staatsbürger gilt:
Besucher müssen bei der Einreise einen gültigen Reisepass, ein Rück- bzw. Weiterreiseticket und eine Unterkunft im Hotel oder eine Verpflichtungserklärung einer in Nauru wohnhaften Person vorweisen. Daraufhin wird ein Visum für 30 Tage ausgestellt. Geschäftsreisende haben neben der Verpflichtungserklärung der Privatperson auch die eines örtlichen Unternehmens vorzulegen. Hinsichtlich eines Geschäftsvisums sollte rechtzeitig das Generalkonsulat in Melbourne/Australien kontaktiert werden.
Sofern die Weiterreise innerhalb von drei Tagen erfolgt, benötigen Reisende kein Visum.
Warenein- und ausfuhr
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren verboten. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Zollfreiheit
Das deutsche Auswärtige Amt rät:
Besucher sollten sich direkt mit den nauruischen Zollbehörden oder einer Auslandsvertretung der Republik Nauru in Verbindung setzen, soweit sie andere Güter als kleine Geschenke ein- oder ausführen möchten. Dies gilt insbesondere für Lebensmittel, Tiere und pornografisches Material. Generelle Ausfuhrverbote ergeben sich aus dem "International Endangered Species Act" (Gesetz über international gefährdete Arten) und dem "National Historic Preservation Act" (Gesetz über nationale historische Kulturgüter).
Ausreisegebühr/Departure Fee
Jede Person über 12 Jahren muss $10 (AUD) als Ausreisegebühr zahlen.
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