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Marshallinseln: Reisemedizin, Impfungen und Warnhinweise

Infektionserkrankungen

Auf den Marshallinseln ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher selten verbreiteten Infektionserkrankungen zu rechnen:

  • Malaria, es besteht kein Malariarisiko in dem Land.
  • Dengue-Fiebererkrankung
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u. a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen, Wurmbefall und alle möglichen Arten an Viren und Bakterien.
  • Filariose
  • Tetanus
  • Typhus, ein Infektionsrisiko besteht nur für Reisende, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.

Impfempfehlungen
Bei Reisen auf die Marshallinseln werden Impfungen gegen die folgenden Krankheiten empfohlen:

  • Cholera, nur bei den Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können. (Impfpflicht s. unten)
  • Diphtherie, eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Hepatitis A und B, eine Impfung gegen Hepatitis B ist nur für die Personen erforderlich, die mit Blut in Kontakt kommen können oder denen, die sexuelle Kotakte haben.
  • Tetanus, eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Typhus, nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.

Impfpflicht
Es besteht eine Impfpflicht gegen Cholera für diejenigen Personen, die aus einer aktuell mit Cholera infizierten Gegend einreisen. Ein HIV-Test wird denjenigen Personen abverlangt, die länger als 30 Tage im Land bleiben möchten sowie von Bewerbern für Aufenthaltsgenehmigungen oder Arbeitserlaubnissen (work permit). Unter gewissen Umständen werden die Ergebnisse ausländischer HIV-Tests akzeptiert.

Wer bezahlt in Deutschland Impfungen?

Die meisten Leute werden in Deutschland bereits im frühen Kindesalter gegen eine Reihe von Infektionskrankheiten geimpft. Allerdings hält der Impfschutz nur bis zu 10 Jahren, in manchen Fällen sogar kürzer. Daher sollte vor einer Auslandsreise genau überlegt werden, gegen welche Infektionserkrankungen in dem betreffenden Land eine Impfung erforderlich bzw. sinnvoll ist und ob der ggf. vorhandene Impfschutz eventuell nicht zu lange zurückliegt.
Die Kosten für die folgenden Impfungen werden seit Juni 2007 von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet.
Es entfällt dabei sogar die 10 € Praxisgebühr – aber die Versicherten müssen in der Regel allerdings die gesetzliche Zuzahlung entrichten, die 10% des Impfstoffpreises beträgt – das sind mindestens 5 € und maximal 10 €. Unter diesen Voraussetzungen  sind die folgenden Impfungen kostenfrei:

  • Cholera
  • Diphtherie
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A und B
  • Meningokokken-Meningitis
  • Pneumokokken
  • Polyo (Kinderlähmung)
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Tollwut
  • Typhus

Auch die Kosten einer Malaria-Prophylaxe werden von einigen Krankenkassen ersetzt.

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel (vorher erkundigen) ebenfalls die genannten Kosten.

Aktuelle Warnhinweise

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Tel: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
Fax: 0049 - (0)30 - 5000 - 51000
www.auswaertiges-amt.de






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