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Malaysia: Ein- bzw. Ausreisebestimmungen
Formalien, Visa
Deutsche sowie alle anderen Europäer benötigen bei der Einreise kein Visum, der Reisepass muss jedoch noch sechs Monate Gültigkeit besitzen. Man ist zu einem dreimonatigen Aufenthalt berechtigt.
Mitreisende Kinder sollten einen eigenen Pass besitzen oder im Reisepass der Eltern vermerkt sein.
Für die Erteilung von Visa ist in Deutschland zuständig:
Klingelhöfer Strasse 6
10785 Berlin
Tel: 0049 - (0) 30 - 8857 490
Fax: 0049 - (0) 30 - 8857 490
Email: mwberlin@compuserve.com
Ausreisegebühr/Departure Fee
In zahlreichen Ländern muss bei der Ausreise aus dem Land eine Gebühr entrichtet werden. Diese Gebühr beträgt bei der Ausreise aus Malaysia:
Internationale Departure Tax: 40 MYR
Nationale Departure Tax: 1 MYR
Ein- und Ausfuhr von Devisen
Hinsichtlich der Einfuhr von Devisen gibt es keine Beschränkungen.
Warenein- und -ausfuhr
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren verboten. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Zollfrei dürfen folgende Mengen eingeführt werden:
- 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 225 g Tabak
- 1 l Spirituosen, Wein oder Likör
- Parfüm mit einem Wert von maximal 200 MYR
- 100 Stück Streichhölzer
- Waren bis zu einem Wert von insgesamt 200 MYR
Einreise mit Haustieren
Für die Besitzer von Hunden und anderen Tieren stellt sich bei Auslandsreisen die Frage, ob sie ihre Tiere überhaupt mit in das gewählte Reiseland nehmen können, und wenn das möglich ist, stellt sich dann natürlich die Frage nach den jeweils geltenden Bedingungen. Hier bei uns finden Sie, seriös bei den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt recherchiert, alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik.
Für die Einfuhr von Haustieren nach Malaysia wird eine Importgenehmigung benötigt. Diese kann beim Department of Veterinary Service in Malaysia angefordert werden. Damit diese erteilt werden kann, muss das Haustier gegen Tollwut geimpft sein und ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis wird benötigt, das nicht älter als sieben Tage sein darf. In diesem muss bestätigt werden, dass das Tier gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Außerdem muss in diesem der Impfstoff der Tollwutimpfung und der Antikörpergehalt im Blut des Tieres aufgeführt werden. Außerdem besteht für jedes Tier eine siebentägige Quarantänepflicht.
Hunde und Katzen unter drei Monaten dürfen unter keinen Umständen nach Malaysia gebracht werden. Für bestimmte Hunderassen gilt ein generelles Einfuhrverbot. Dazu zählen Pitbullterrier, die American Bulldogge, der Mastiff, der japanische Tosa, der Akita, die argentinische Dogge und der Fila Braziliero.
Haustiere im Flugzeug
Es gibt für den Transport von Haustieren in Flugzeugen die Möglichkeit, dass das Tier gemeinsam mit einer Begleitperson (Halter) fliegt oder aber auch ohne eine solche.
Tiertransporte mit einer Begleitperson (Halter)
In diesem Fall ist wie folgt vorzugehen: Das Tier wird am Flughafen in eine vom Halter vorher besorgte Transportkiste gesperrt. Dabei muss sicher gestellt sein, dass der Behälter so groß ist, dass das Tier darin stehen und sich umdrehen kann, außerdem muss dafür gesorgt sein, dass keine Flüssigkeiten heraus laufen kann (Urin). Dies geschieht durch geeignetes saugfähiges Material, im einfachsten Fall durch eine ausreichende Menge Zeitungspapier.
Weiterhin sollte ein Wassernapf vorhanden sein und, je nach Länge des Fluges, auch genügend Futter. Der Transportbehälter wird beim Einchecken am Schalter an das Personal übergeben. Die Transportgebühr richtet sich nach dem Gewicht des Tieres. Es ist unbedingt sicher zu stellen, dass für den gebuchten Flug auch Platz für das Tier vorhanden ist, da die Anzahl der Tiere, die transportiert werden können, begrenzt ist.
Das Tier befindet sich in der Maschine in einem klimatisierten Bereich zwischen dem Passagierdeck und dem Cargobereich. Während des Fluges kümmert sich in der Regel kein Mitglied der Besatzung um das Tier, auch nicht um Wasser oder Futter zu geben.
Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass der Stress des Eincheckens und der Startphase für die meistenTiere so belastend ist, dass sie den meisten Teil des Fluges schlafen. Die Gabe von Sedativa vor dem Einchecken wird nicht nur nicht empfohlen, da deren Wirkung unter diesen Bedingungen nicht vorhersehbar ist, sondern ist sogar aus Gründen der Sicherheit (Schmuggel) verboten. Viele Fluggesellschaften schließen eine Reihe von Hunden (Kampfhunde) außerdem vom Transport aus.
Tiertransport ohne Begleitperson
In diesem Fall muss eine Fachfirma mit dem Transport beauftragt werden, die sich dann um alles Weitere kümmert. Es sollte aber sicher gestellt sein, dass das Tier am Ankunftsflughafen von einer dem Hund vertrauten Person abgeholt wird. Und natürlich müssen alle Einfuhrvorschriften für Haustiere für das Land vorher erkundet und exakt eingehalten worden sein.
Hinweis
Es hat sich als sehr hilfreich erwiesen, wenn man das Tier bereits einige Woche vor dem beabsichtigten Flug zu Hause an einen derartigen Transportbehälter gewöhnt hat.
Drogen
Die Drogengesetze des Landes sind sehr restriktiv.
In Malaysia droht bei Drogenhandel die Todesstrafe. Aber auch schon beim Drogenbesitz drohen drakonische Strafen.
Die Fluglinien weisen bei der Landung noch einmal besonders darauf hin!
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