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Ein- bzw. Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Zur Einreise nach Kasachstan ist neben einem gültigen Reisepass ein Visum erforderlich, das vor Reiseantritt in der Visumsabteilung der Botschaft zu beantragen ist.

Bei der Beantragung von einmaligen Geschäfts-, Dienst-, Privat- und Touristenvisa sind grundsätzlich keine Einladungen erforderlich.

Visa für mehrmalige (nur für Geschäfts- und Dienstreisen) Ein- und Ausreisen nach Kasachstan werden auf der Grundlage einer Einladung des kasachischen Partners und der Bestätigung des Außenministeriums der Republik Kasachstan ausgestellt. Transitvisa für die Durchreise mit der Eisenbahn/dem PKW werden bei Vorlage des Visums des Drittlandes erteilt. Falls ein Aufenthalt in Kasachstan vorgesehen ist, ist ein Touristen-, Privat- oder Geschäftsvisum erforderlich.

Für die Ausstellung eines Visums müssen folgende Unterlagen vorliegen:

Ein gültiger Reisepass, der noch mindestens noch 6 Monate gültig sein muss Ein Kinderausweis für jedes Kind, das im Pass der Eltern nicht eingetragen ist Ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem aktuellen Passbild Ein Einzahlungsbeleg über die entrichtete Bearbeitungsgebuhr (im Original) oder Check Ein frankierter Umschlag, sofern die Unterlagen per Post versandt wurden

Zollkontrolle

Bei der Einreise ist eine Zolldeklaration auszufüllen, die an Bord des Flugzeuges oder bei der Ankunft am Flughafen bzw. an der Grenzstation erhältlich ist. Bei der Zollkontrolle wird auf der Deklaration ein entsprechender Vermerk angebracht. Die Deklaration ist bis zur Beendigung der Reise aufzubewahren und bei der Ausreise aus der Republik Kasachstan beim Zoll vorzulegen.
Für den Transport von Haustieren sind Dokumente für das Tier und ein tierärztliches Attest mit der Übersetzung ins Kasachische oder ins Russische erforderlich

Devisen

Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist nicht eingeschränkt, sie müssen jedoch bei der Ein- und Ausreise deklariert werden. Die Höhe der ausgeführten summe darf die bei der einreise erklärte nicht übersteigen.
Umtausch ist möglich in den großen Hotels und in Wechselstellen der Banken. In den größeren Hotels und Restaurants werden Kreditkarten akzeptiert. Vereinzelt gibt es inzwischen auch Geldautomaten.

Warenein- und -ausfuhr

Die Einfuhr von Waffen, Munition, Sprengstoff, Drogen (Rauschgift), Giften und anderen stark wirkenden Stoffen, sowie von Pornographie ist strikt verboten.

Weiterhin ist die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützten Pflanzen und Tieren verboten.






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