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Georgien: Reisemedizin, Impfungen und Warnhinweise
Infektions-Erkrankungen
Vorgeschriebene Impfungen gibt es nicht. Auch die Vorlage von ärztlichen Attesten (z. B. HIV-Negativbescheinigung) wird nicht verlangt. Vor einer Reise nach Georgien sollte aber erforderlichenfalls der Impfschutz gegen Diphtherie, Polio und Tetanus aufgefrischt werden. Als weitere Schutzimpfung wird die Hepatitis A und Hepatitis B-Impfung empfohlen. Bei Trekking-Reisen oder Daueraufenthalten sollte auch ein Impfschutz gegen Tollwut erwogen werden und es Besteht in Wäldern und Buschgebieten das Risiko der durch Zecken übertragenen Borreliose.
Ständig benötigte Medikamente und die übliche Reiseapotheke (Schmerz-, Durchfall-, Erkältungsmittel, Salben gegen Insektenstiche etc.) sollten selber mitgebracht werden.
Im Sommer besteht aufgrund der höheren Temperaturen und der mit mehr Öl als in Deutschland zubereiteten Speisen ein erhöhtes Risiko von Durchfallerkrankungen.
Weiterhin ist ein erheblich erhöhtes Tuberkulose-Ansteckungsrisiko gegeben (Die Infektionsrate ist etwa zehnmal höher als in Deutschland). Sonstige besondere Erkrankungsrisiken sind nicht bekannt. Empfehlungen hinsichtlich zu meidender Speisen bestehen nicht. Das Leitungswasser sollte aber nicht als Trinkwasser verwendet werden.
Es besteht im Südosten des Landes ein geringeres Risiko, sich mit der Malaria tertiana zu infizieren. Bei Kontakt mit streuenden Tieren besteht außerdem ein gewisses Risiko, sich mit Tollwut zu infizieren.
Wer bezahlt in Deutschland Impfungen?
Die meisten Kinder werden in Deutschland bereits im frühen Kindesalter gegen eine Reihe von Infektionskrankheiten geimpft. Allerdings hält der Impfschutz nur bis zu 10 Jahren, in manchen Fällen sogar kürzer. Daher sollte vor einer Auslandsreise genau überlegt werden, gegen welche Infektionserkrankungen in dem betreffenden Land eine Impfung erforderlich bzw. sinnvoll ist und ob der ggf. vorhandene Impfschutz eventuell nicht zu lange zurückliegt.
Die Kosten für die folgenden Impfungen werden seit Juni 2007 von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet.
Es entfällt dabei sogar die 10 € Praxisgebühr – aber die Versicherten müssen in der Regel allerdings die gesetzliche Zuzahlung entrichten, die 10% des Impfstoffpreises beträgt – das sind mindestens 5 € und maximal 10 €. Unter diesen Voraussetzungen sind die folgenden Impfungen kostenfrei:
- Cholera
- Diphtherie
- Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
- Gelbfieber
- Hepatitis A und B
- Meningokokken-Meningitis
- Pneumokokken
- Polyo (Kinderlähmung)
- Tetanus (Wundstarrkrampf)
- Tollwut
- Typhus
Auch die Kosten einer Malaria-Prophylaxe werden von einigen Krankenkassen ersetzt.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel (vorher erkundigen) ebenfalls die genannten Kosten.
Warnhinweise
Auswärtiges Amt (AA) der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Telefon: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
Fax: 0049 - (0)30 - 5000 - 51000
www.auswaertiges-amt.de
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