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Georgien: Ein- bzw. Ausreisebestimmungen
Formalien, Visa
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 360 Tagen kein Visum zur Einreise nach Georgien, unabhängig vom Aufenthaltszweck. Jedoch ist ein Reisepass erforderlich, der vom Zeitpunkt der Einreise bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein muss.
Soll der Aufenthalt 360 Tage überschreiten, bedarf es eines Visums, das die Georgische Botschaft in Berlin erteilt.
Visa- Abteilung der Botschaft von Georgien
Heinrich-Mann-Str. 32
13156 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 484907-51
Fax: 0049 - (0)30 - 484907-20
Ein- und Ausfuhr von Devisen
- Landeswährung
Die Aus- und Einfuhr der Landeswährung ist verboten. - Fremdwährungen
Fremdwährungen müssen bei der Einreise deklariert werden, die Ausfuhr ist bis zu einem Betrag von 500 US-Dollar gestattet.
Warenein- und -ausfuhr
Das Reisegepäck muss vollständig wieder ausgeführt werden. Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen ist nur mit einer Genehmigung erlaubt. Edelmetalle sowie Pelze dürfen nicht ausgeführt werden.
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und Tieren verboten, die nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützt sind. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Mit Ausnahme der international üblichen Einfuhrverbote bestehen keine Einfuhrbeschränkungen, auch nicht für größere Geldsummen. Eine Liste der Zollsätze kann beim georgischen Zollamt angefordert werden. Die Ausfuhr von Teppichen und handelsüblichen Antiquitäten erfordert eine Genehmigung des Kulturministeriums, die meist in kurzer Zeit erhältlich ist.
Die Ausfuhr von Teppichen und handelsüblichen Antiquitäten erfordert eine Genehmigung des Kulturministeriums, die mit Hilfe der Verkäufer meist in kurzer Zeit erhältlich ist. Besonders wertvolle Antiquitäten und andere bedeutende Kulturgüter unterliegen einem Ausfuhrverbot. Vor Geschäftsabschluss sollte sich jeder Käufer unbedingt über mögliche Ausfuhrbeschränkungen informieren.
Einreise mit einem PKW
Bei Einreise mit dem eigenen PKW nach Georgien gelten seit kurzem besondere Zollbestimmungen. Diese sehen maximal 20 Tage - bei Transitreisenden nur 10 Tage - für das Verbleiben des Kraftfahrzeugs im Lande vor. Können diese Fristen nicht eingehalten werden, muss eine Ummeldung des KFZ erfolgen oder ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Überschreitung der genannten Fristen drohen empfindliche Geldbußen.
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