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Bhutan: Ein- bzw. Ausreisebestimmungen

Formalien und Visa

Die Regierung Bhutans ist sehr zurückhaltend bei der Erteilung von Visa für ausländische Touristen. Besucher müssen ihre Reise über ein registriertes Reiseunternehmen Bhutans buchen. Die Mindestumtauschrate beträgt 220 US-Dollar pro Aufenthaltstag und gilt für Kulturreisen wie auch für Trekking-Expeditionen. In der Hochsaison von März bis Mai und September bis November betragen die Übernachtungspreise pro Person und Übernachtung circa 200 US-Dollar, in der Nachsaison circa 165 US-Dollar. Für eine Reise nach Bhutan sind ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass oder ein mit Lichtbild versehener Kinderausweis (für Kinder bis zum 16. Lebensjahr) und ein Visum erforderlich. Das Visum kann von den Reisenden bei der Ständigen Vertretung des Königreichs Bhutan bei den Vereinten Nationen in Genf und auch bei der bhutanischen Botschaft in Neu Delhi beantragt werden. Die nationale Fluglinie Druk Air stellt ohne Visum keinen Flugschein aus. Das Visum kann in Thimphu bis zu sechs Monaten für 510 NU (ca. 13 Euro) verlängert werden.

Visa-Abteilung der Botschaft von Bhutan
17-19, chemin du champ d'Anier
CH - 1209 Genf
Tel: +41-(0)22-7990890
Fax: +41-(0)7990899 

Honorarkonsulate des Königreichs Bhutan
Näheres siehe hier >>>

 

Ein- und Ausfuhr von Devisen

  • Landeswährung
    Alle Währungen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Ausfuhr in Höhe der bei der Einreise deklarierten Summe.
  • Fremdwährungen
    Alle Währungen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Ausfuhr in Höhe der bei der Einreise deklarierten Summe.

 

Warenein- und Warenausfuhr

Hochwertige Gegenstände sind in der Zollerklärung zu erwähnen. Die Ausfuhr von alten Gegenständen ist nur mit einem Zertifikat erlaubt, das bestätigt, dass es sich nicht um Antiquitäten handelt. Die Ausfuhr von Antiquitäten, religiösen Artikeln aller Art, Manuskripten und anthropologischen Materialien aller Art ist strengstens verboten. Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Drogen und Tierprodukten ist verboten. Bei Verstoß gegen Zoll- oder Einreisevorschriften droht Festnahme bei der Ausreise.






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