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Wattlandschaften

Wattenmeer bei Norderney © goruma (s. lorenz)

Unter einem Watt versteht man einen speziellen küstennahen Bereich des Meeres oder von Flüssen, die einer Tide unterworfen sind, und daher zwei Mal am Tag bei Hochwasser überflutet wird und bei Niedrigwasser entsprechend trocken fällt. Das ablaufende Wasser fließt dabei u.a. durch so genannte Priele ab, um bei auflaufenden Wasser zuerst über sie wieder in das trockengefallende Gebiet einzuströmen.
Am 26. Juni 2009 wurde das Wattenmeer von der Insel Texel bis nach List auf der Insel Sylt auf der 33. Sitzung des Welterbekomitee der Unesco in die Liste der Weltnaturerbe aufgenommen. Nähres dazu finden Sie bei Goruma unter Wattenmeer

Die Priele können mehrere Meter breit und tief sein. Da in ihnen oft eine starke Strömung herrscht, können sie für Wattwanderer zu lebensgefährlichen Fallen werden. Der Abstand zwischen einem Hochwasser und einem Niedrigwasser beträgt rund 6 Stunden. Zum Schutz von Wattwanderern vor unverhofft auflaufendem Wasser sind in den Wattgebieten in regelmäßigen Abständen Plattformen errichtet worden, auf die man sich flüchten kann. Es werden sehr instruktive Wattfahrten, so z.B. von Cuxhaven nach Neuwerk mit hochrädrigen Pferdefuhrwerken angeboten.
Das Wattenmeer ist eine der letzten weitgehend unzerstörten und im ursprünglichen Zustand befindlichen Landschaften in Mitteleuropa. Es erstreckt sich im Süden vom niederländischen Den Helder bis zum dänischen Esbjerg im Norden.
Die Wattlandschaft ist außerordentlich reich an Kleinlebewesen, wie beispielsweise Würmern, Schnecken oder Muscheln. Allerdings leben die meisten Lebewesen, die das Watt bevölkern im Wattboden, da die Bedingungen an der Oberfläche zu stark schwanken, so dass eine adäquate Anpassung an die sich ständig ändernden Wasserstände, Temperaturen, Salzgehalt an der Oberfläche vielfach nicht oder nur unvollkommen möglich ist.
Interessant ist zudem, dass der hier heimische Wattwurm aufgrund seines besonderen Stoffwechsels bis zu 5 Tage ohne Sauerstoff überleben kann.

Wattarten

Das Watt lässt sich auf Grund seiner Bodenbeschaffenheit prinzipiell in drei Arten unterscheiden. Es sind dies:

  • Sandwatt
    Der Untergrund eines derartigen Watt weist eine grobkörnige, sandiges Sedimentstruktur auf, wobei der Gehalt an organischen Substanzen und Wasser relativ gering ist.
  • Schlickwatt
    Das Schlickwatt besitzt, wie dem Namen zu entnehmen ist, vorwiegend einen Untergrund aus Schlick. Es besitzt eine besonders reichhaltige Flora und Fauna, mit einem hohen Anteile an organischen Substanzen. Außerdem ist der Boden mit einem Wasseranteil von 50 bis 70 Prozent sehr wasserreich. Diese Wattart bildet sich zumeist in Buchten und Landgewinnungsfeldern.
  • Mischwatt
    Das Mischwatt hat sich in eher geschützten Bereichen in der Nähe des Festlands oder auch im Brandungsschutz der größeren Inseln ausgebildet. Es besitzt einen Untergrund, der sich aus Schlick und sandigem Sediment zusammensetzt

Nationalpark Wattenmeer

Abendstimmung am Wattenmeer

Auf Grund der weltweit nahezu Einmaligkeit der Wattlandschaften und seiner hohen ökologischen Bedeutung wegen, wurde die deutsche Wattlandschaft gesetzlich zum Nationalpark erklärt. Dabei wurden in Schleswig-Holstein und Hamburg 2 und in Niedersachsen 3 Schutzstufen festgelegt.

Zone 1
Zone 1 bildet dabei die strengste Schutzstufe. Sie umfasst größtenteils die Gebiete der Seehundsbänke, die Brutkolonien vom Aussterben bedrohter Seevogelarten, Plätze an denen sich Massen von Zugvögeln mausern sowie geomorphologisch bedeutsame Gebiete mit nahezu natürlichen Oberflächenstrukturen. In Zone 1 sind Wattwanderungen, Radwanderungen, Reiten und Kutschfahrten nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt, die Jagd ist gänzlich verboten. Das Befahren mit Sportbooten, also Segel-oder Motorbooten ist in der Zone I nach bestimmten festgelegten Regeln erlaubt. Das Gleiche gilt für die Berufsschifffahrt.
Zone 2
In der Zone 2 gelten allgemeine Besuchs-und Betretensrechte, natürlich unter Beachtung der generellen Verhaltensregeln in Naturparks. In der Zone 3 sind die Verhaltensregeln noch etwas weniger streng als in Zone 2 oder Zone 1. Leider sind Grenzen der Wattenmeer- Nationalparks in den drei betroffenen Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen nicht einheitlich geregelt. So beginnt zum Beispiel in Schleswig-Holstein der Wattenmeer-Nationalpark in einem Abstand von 150 Metern von der Küstenlinie, in Niedersachsen und Hamburg dagegen sind bereits die Küstenregion sowie die angrenzenden Salzwiesen mit eingeschlossen.

In Schleswig-Holstein stammt das entsprechende Gesetz aus dem Jahr 1985 und wurde immer wieder novelliert.
In Hamburg gilt derzeit das Gesetz über den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer aus dem Jahr 2001. Frühere Regelungen waren:

  • Gesetz über den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer vom 9. April 1990
  • Verordnung über das Naturschutzgebiet Neuwerker und Scharhörner Watt vom 28. Oktober 1986
  • Verordnung über das Naturschutzgebiet Insel Neuwerk / Kleiner Vogelsand vom 28. Oktober 1986
  • Verordnung über das Naturschutzgebiet Insel Neuwerk / Kleiner Vogelsand vom 25. Mai 1982
  • Verordnung zum Landschaftsschutz für die Insel Neuwerk vom 25. Mai 1982
  • Verordnung über das Naturschutzgebiet Scharhörn vom 26. September 1967

In Niedersachsen stammt die alte Nationalpark-Verordnung aus dem Jahr 1986 und wurde durch das Nationalpark-Gesetz aus dem Jahr 2001 ersetzt.




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