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Klassizismus, Barock, Rokoko ... in der folgenden Rubrik finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Baustile.
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Frankfurt/Oder: Anreise und Verkehr
Allgemeines
Um Ärger mit der Polizei oder gar den Gerichten zu vermeiden, sollte man sich strikt an die im Land geltenden Verkehrs- Regeln halten. Die dargestellten Höchstgeschwindigkeiten können natürlich durch Verkehrsschilder verringert oder auch erhöht werden. Es ist unabhängig von den hier gegebenen Informationen empfehlenswert, beim ADAC, dem AvD oder den Verkehrsclubs in dem betreffenden Land detaillierte Informationen einzuholen
Frankfurt/Oder ist der wichtigste Grenzübergang von Deutschland nach Polen. Mehr als die Hälfte aller Grenzübertritte, die zwischen Deutschland und Polen zu verzeichnen sind, gehen über die Stadt.
Wichtigste und am meisten befahrene Straße Frankfurts ist die Leipziger Straße. Sie ist für den stadtein- und stadtauswärts führenden Verkehr unerlässlich. Ebenfalls eine große Bedeutung hat die Kieler Straße.
Höchstgeschwindigkeit:
In Frankfurt/Oder besteht für Auto- und Motorradfahrer eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Auf Landstraßen darf man bis zu 100 km/h und auf Autobahnen bis zu 130 km/h fahren. Grundsätzlich sind neben den dargestellten allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen die durch Schilder gekennzeichneten Geschwindigkeitsbegrenzungen strikt einzuhalten.
Promillegrenze:
In Frankfurt/Oder herrscht für alle Auto- und Motorradfahrer eine Alkoholpromillegrenze von 0,5 und bei Auffälligkeiten (Schlangenlinien fahren, Unfälle) von 0,3 Promille. Seit August 2007 besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen in einem Alter unter 21 Jahre ein absolutes Alkoholverbot. Für Fahranfänger über 21 Jahre gilt für die zweijährige Probezeit nach erfolgter Fahrprüfung ebenfalls eine Nullpromillegrenze.
Sonstige Regeln:
Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.
Im Bereich eines verkehrsberuhigten Bereiches („Spielstraße“) - eine klar ausgewiesene Straße, die durch ein Schild angekündigt und aufgehoben wird – gelten folgende Regelungen:
- Fußgänger dürfen die gesamte Straße benutzen
- Kinderspiele sind überall erlaubt
- Fahrverkehr ist gegenüber spielenden Personen wartepflichtig
- Fahrzeugverkehr nur im Schritttempo erlaubt (max. 4 bis 7 km/h)
- Parken ist außerhalb gekennzeichneter Flächen nicht gestattet (nur für Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen)
- Achtung! Es gilt nicht Rechts-vor-Links
Das Ende einer Tempo-30-Zone, einem Gebiet also, in dem die Höchstgeschwindigkeit für das gesamte Gebiet durch wenige Verkehrszeichen auf 30 Stundenkilometer beschränkt wird, wird immer durch ein Extra-Schild angekündigt.
Eisenbahn
Im Folgenden sind die Linien der Regionalbahnen des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg angegeben, welche Frankfurt/Oder mit anderen deutschen Städten verbinden:
RE 1
Eisenhüttenstadt – Frankfurt – Berlin – Potsdam – Brandenburg/Magdeburg
RE 11
Cottbus – Frankfurt
OE 36
Frankfurt – Beeskow – Wendisch-Rietz – Königs Wusterhausen – Berlin-Schöneweide
OE 60
Frankfurt – Werbig – Wriezen – Bad Freienwalde – Eberswalde – Berlin-Lichtenberg
Neben den angegebenen Verbindungen verkehren noch die internationalen Reisezüge in Richtung Warschau und Moskau über Frankfurt. Diese gehen über Poznań .
Straßenbahn und Busse
Der öffentliche Personennahverkehr wird mit Hilfe von Straßenbahnen und Bussen realisiert. Der 2005 beschlossene Ausbau des Straßenbahnnetzes über die Oder hinweg nach Słubice wurde nach einer Bürgerbefragung 2006 allerdings aufgehoben. In dieser Befragung hatte sich der Großteil der Frankfurter dagegen „ausgesprochen“.
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