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Tschechien: Ein- und Ausreisebestimmungen
Formalien, Visa
Ab dem 21. Dezember 2007 trat in Tschechien das Abkommen von Schengen in Kraft. Gemeinsam mit Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Ungarn, Slowenien sowie Malta kann man ab diesem Zeitpunkt auch in diese Länder ohne Grenzkontrollen einreisen. So kommt ein Spanier z.B. ohne Kontrollen bis nach Estland und ein Finne über Estland bis nach Portugal. Damit gehören ab dem 21. Dezember 2007 insgesamt 24 Staaten zum Schengen-Raum.
In dem Moselort Schengen in Luxemburg wurde bereits 1985 beschlossen, nach und nach die Grenzkontrollen in den beteiligten Ländern abzuschaffen, dafür aber die Kontrollen an den Außengrenzen zu verstärken.
Haustiere (Hunde, Katzen) können nach Tschechien mitgebracht werden. Vorgelegt werden muss allerdings ein EU-Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung. Die Einhaltung einer Quarantäne ist nicht notwendig. Bei der Einreise in die Tschechische Republik mit eigenem PKW müssen die "Grüne Versicherungskarte" (kann bei der Kfz-Versicherung ohne Gebühr beantragt werden) und eine gültige Autobahn-Vignette vorgelegt werden. Außerdem muss am Auto gut sichtbar das internationale Länder-Kennzeichen angebracht sein.
Erteilung von Visa in Deutschland
In den Fällen, in denen dennoch ein Visa erforderlich ist, können Sie dies bei der Lettischen Botschaft erhalten. Auch alle Fragen zur Einreise, dem Aufenthalt oder zu Arbeits- und Studienbedingungen werden hier erteilt.
Wilhelmstr. 44
D-10117 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 226 38 - 0
Fax: 0049 - (0)30 - 229 40 33
Email: berlin@embassy.mzv.de
www.mfa.cz/berlin
Erteilung von Visa in Österreich und der Schweiz
Siehe unter Vertretungen der Tschechischen Republik in Österreich bzw. Vertretungen der Tschechischen Republik in der Schweiz. Ein- und Ausfuhr von Devisen
- Landeswährung
Die Ein- und Ausfuhr von tschechischer Währung ist auf maximal 200.000 CZK begrenzt. - Fremdwährungen
Fremdwährung darf unbegrenzt ein- und ausgeführt werden.
Ausreisegebühr / Departure Fee
Eine Gebühr bei der Ausreise aus der Tschechischen Republik gibt es nicht.
Warenein- und -ausfuhr
Nach dem EU-Beitritt der CR werden außerhalb der internationalen Flughäfen keine Warenkontrollen im Sinne von Zollkontrollen durchgeführt. Allerdings muss mit Stichprobenkontrollen nach geltender EU-Regelung gerechnet werden.
Nach Deutschland dürfen zollfrei eingeführt werden:
200 Zigaretten, 100 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50g Rauchtabak
zusätzlich zum im Autotank vorhandenen Benzin max. 20 Liter
10 l Spirituosen, 20 l Likör oder Wermut, 90 l Wein und 110 l Bier.
Außerdem ist die Einfuhr von Gegenständen des persönlichen Bedarfs sowie Geschenken bis zu einem Gesamtwert von 6.000 CK zollfrei.
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff sowie nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist strikt verboten, die Einfuhr von Jagdwaffen ist mit einer entsprechenden Sondergenehmigung der zuständigen tschechischen Auslandsvertretung in Deutschland möglich. Beschränkungen und Verbote gelten daneben für die Bereiche Arznei- und Betäubungsmittel (Besitz von Drogen auch in kleinsten Mengen ist strafbar), Kampfhunde, Lebensmittel, verfassungswidrige Schriften, gefälschte Waren und Pornografie. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren verboten. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Für die Ausfuhr von Antiquitäten aus Tschechien ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich.
Einreise mit Haustieren
Für die Einreise in die Tschechische Republik mit Haustieren gilt die EU-Heimtierverodnung vom 1.Oktober 2004:
Für die Einreise in die Tschechische Republik benötigen die Halter der Tiere dieser Verordnung nach einen EU-Heimtierausweis. Dieser kann bei jedem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Außerdem müssen die Heimtiere eindeutig identifizierbar sein. Dies kann entweder durch einen implantierten Mikrochip oder durch eine Tätowierung gewährleistet werden. Ab dem Jahr 2011 allerdings muss das Tier gechippt sein.
Alle Heimtiere müssen bei der Einreise in die Tschechische Republik gegen Tollwut geimpft sein. Bei der Tollwutschutzimpfung müssen die Tiere mindestens drei Monate alt sein. Die Tollwutschutzimpfung muss bei der Einreise mindestens 21 Tage zurückliegen und darf nicht älter als zwölf Monate sein. Allerdings ist es auch möglich mit Tieren, die jünger als drei Monate sind und daher nicht gegen Tollwut geimpft sind, in die Tschechische Republik einzureisen. Dazu muss für das Tier ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, es muss über einen Chip oder eine Tätowierung verfügen und es muss sichergestellt sein, dass das Tier seit seiner Geburt am selben Ort gehalten wurde, an welchem es nicht in Kontakt mit Wildtieren gekommen sein darf.
In manchen Städten und Gemeinden der Tschechischen Republik gilt eine allgemeine Leinen- und Maulkorbpflicht. Dies ist direkt bei den Städten und Gemeinden zu erfragen. Es wird empfohlen, immer Leine und Maulkorb bei sich zu haben.
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