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Schweden: Ein- und Ausreisebestimmungen
Formalien, Visa
Touristen wird die Einreise in das Land grundsätzlich nur gestattet, sofern ein Rückflugticket sowie ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen, um den Aufenthalt in dem Land selbst finanzieren zu können.
Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass, Personalausweis, vorläufigem Reisepass oder vorläufigem Personalausweis nach Schweden einreisen. Für Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis oder mit Eintragung in den Reisepass eines Elternteils möglich. Für alleine oder in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reisende Minderjährige gibt es keine besonderen Vorschriften. Alle Einreisedokumente müssen bei Einreise und für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Das Reisedokument für Ausländer mit gültiger deutscher Aufenthaltserlaubnis wird anerkannt.
Erteilung von Visa in Deutschland
Visa- Abteilung der Botschaft von Schweden
Rauchstraße 1
10787 Berlin
Tel:: +49 - (0)30 - 50 50 60
Fax: +49 - (0)30 - 50 50 67 89
Erteilung von Visa in Österreich und der Schweiz
Siehe unter Vertretungen von Schweden in Österreich bzw. Vertretungen von Schweden in der Schweiz.
Ein- und Ausfuhr von Devisen
Es gibt keine Einschränkungen für die Ein- und Ausfuhr von Devisen.
Warenein- und -ausfuhr
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und Tieren verboten, die nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützt sind. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Die Höchstmengen für die zollfreie Wareneinfuhr betragen pro EU-Bürger (über 20 Jahre) 1 l Spirituosen über 22 Volumenprozente oder 6 l Wein bzw. Likör über 15 Volumenprozente, 26 l Wein und 32 l Bier. Personen über 18 Jahre dürfen 300 Zigaretten oder 150 Zigarillos oder 75 Zigarren oder 400 g Tabak zollfrei einführen. Die Dosis wird weiter erhöht, um bis 2004 auf die vollen in der EU-Zone geltenden Höchstmengen anzusteigen. Für Reisende aus Nicht-EU-Ländern gelten geringere Mengen. Die Einfuhr von Waffen aller Art, auch Tränengas und Springmesser, ist genehmigungspflichtig.
Einreise mit Haustieren
Seit dem 3.7.2004 gelten neue Regelungen für die Einfuhr von Haustieren nach Schweden.
Für jedes Haustier, das nach Schweden eingeführt werden soll, muss der Halter über ein EU-Heimtierausweis verfügen. Dieser Ausweis kann von jedem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Um eine eindeutige Identifikation gewährleisten zu können, muss jedes eingeführte Haustier gechippt oder tätowiert sein.
Außerdem muss bei der Einreise nach Schweden jedes Tier sowohl gegen Tollwut geimpft als auch auf Tollwut-Antikörper getestet sein. Dieser Antikörpertest muss mindestens 120 Tage vor der Einreise erfolgt sein und darf nicht länger als 365 Tage zurückliegen.
Bei jedem Haustier, welches nach Schweden eingeführt werden soll, muss zudem eine Behandlung mit Praziquantel gegen den Zwergbandwurm (Echinococcus spp) erfolgt sein. Diese Behandlung darf bei der Einreise nicht länger als zehn Tage zurückliegen.
Tiere, die jünger als drei Monate sind, dürfen nicht nach Schweden eingeführt werden.
Tiertransporte mit einer Begleitperson (Halter)
In diesem Fall ist wie folgt vorzugehen: Das Tier wird am Flughafen in eine vom Halter vorher besorgte Transportkiste gesperrt. Dabei muss sicher gestellt sein, dass der Behälter so groß ist, dass das Tier darin stehen und sich umdrehen kann, außerdem muss dafür gesorgt sein, dass keine Flüssigkeiten heraus laufen kann (Urin). Dies geschieht durch geeignetes saugfähiges Material, im einfachsten Fall durch eine ausreichende Menge Zeitungspapier.
Weiterhin sollte ein Wassernapf vorhanden sein und, je nach Länge des Fluges, auch genügend Futter. Der Transportbehälter wird beim Einchecken am Schalter an das Personal übergeben. Die Transportgebühr richtet sich nach dem Gewicht des Tieres. Es ist unbedingt sicher zu stellen, dass für den gebuchten Flug auch Platz für das Tier vorhanden ist, da die Anzahl der Tiere, die transportiert werden können, begrenzt ist.
Das Tier befindet sich in der Maschine in einem klimatisierten Bereich zwischen dem Passagierdeck und dem Cargobereich. Während des Fluges kümmert sich in der Regel kein Mitglied der Besatzung um das Tier, auch nicht um Wasser oder Futter zu geben.
Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass der Stress des Eincheckens und der Startphase für die meisten Tiere so belastend ist, dass sie den meisten Teil des Fluges schlafen. Die Gabe von Sedativa vor dem Einchecken wird nicht nur nicht empfohlen, da deren Wirkung unter diesen Bedingungen nicht vorhersehbar ist, sondern ist sogar aus Gründen der Sicherheit (Schmuggel) verboten. Viele Fluggesellschaften schließen eine Reihe von Hunden (Kampfhunde) außerdem vom Transport aus.
Tiertransport ohne Begleitperson
In diesem Fall muss eine Fachfirma mit dem Transport beauftragt werden, die sich dann um alles Weitere kümmert. Es sollte aber sicher gestellt sein, dass das Tier am Ankunftsflughafen von einer dem Hund vertrauten Person abgeholt wird. Und natürlich müssen alle Einfuhrvorschriften für Haustiere für das Land vorher erkundet und exakt eingehalten worden sein.
Hinweis
Es hat sich als sehr hilfreich erwiesen, wenn man das Tier bereits einige Woche vor dem beabsichtigten Flug zu Hause an einen derartigen Transportbehälter gewöhnt hat.
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