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Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Rumänische Botschaft in Berlin © goruma

Für EU-Bürger genügt  der Personalausweis. Staatsbürger der Europäischen Union und der Schweiz benötigen kein Visum. Aber für die Bewohner von über 120 Ländern besteht eine Visumspflicht.
Eine Auflistung der visapflichrtigen Länder findet man unter folgender URL:
www.mae.ro/sites/default/files/file/pdf/formulare-consulare/Vize/2011.11.18_viza_anexa1_ro.pdf

Personen, die ein Visum benötigen, erhalten dieses in Deutschland unter der folgenden Adresse.

Visa- Abteilung der Botschaft von Rumänien 
Dorotheenstr. 62 - 66
10117 Berlin
Tel: +49 - (0)30 - 8033019/19
Fax: +49 - (0)30 - 8031684

Ein- und Ausfuhr von Devisen

Ein Betrag im Gegenwert von mehr als 10.000 US-Dollar muss beim rumänischen Zoll deklariert werden.

Warenein- und -ausfuhr

Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und Tieren verboten, die nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützt sind. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Es ist zudem verboten, pornografisches Material nach Rumänien einzuführen.
Die Ausfuhr von historischen, künstlerischen oder kulturellen Gütern sowie Mineralien unterliegt Beschränkungen, über die man sich genau informieren sollte.






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