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Polen: Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Einreisebedingungen für EU-Bürger nach Polen  
Ab dem 21. Dezember 2007 trat in Polen das Abkommen von Schengen in Kraft. Gemeinsam mit Estland, Lettland, Litauen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Slowenien sowie Malta kann man ab diesem Zeitpunkt auch in diese Länder ohne Grenzkontrollen einreisen. So kommt ein Spanier z.B. ohne Kontrollen bis nach Estland und ein Finne über Estland bis nach Portugal. Damit gehören ab dem 21. Dezember 2007 insgesamt 24 Staaten zum Schengen-Raum.
In dem Moselort Schengen in Luxemburg wurde bereits 1985 beschlossen, nach und nach die Grenzkontrollen in den beteiligten Ländern abzuschaffen, dafür aber die Kontrollen an den Außengrenzen zu verstärken.

Warenein- und Warenausfuhr
 
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und Tieren verboten, die nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützt sind. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Zollfrei dürfen Lebens- und Genussmittel bis zu einer bestimmten Höchstmengen nach Polen ein- und ausgeführt werden, z.B. 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Gewicht unter 3 g pro Stück), 200 Zigarren, 1 kg Rauchtabak, 10 Liter Äthylalkohol, 90 Liter Wein und Gärgetränke (darunter höchstens 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier und 20 Liter Spirituosen (Sherry, Porto, etc.). Reisende im Alter von unter 17 Jahren dürfen weder Alkohol noch Tabakerzeugnisse einführen.
Ab dem 03.07. 2004 muss für jedes Tier ein Ausweis (Pet Pass) vorgelegt werden, der von einem von der zuständigen Behörde dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist. Jedes Tier muss entweder durch eine deutliche Tätowierung oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein.
Die Ausfuhr von Landeswährung und Fremdwährung ist bis zu einem Betrag von umgerechnet 10.000 € ohne Formalitäten erlaubt. Die Ausfuhr von Kunstgegenständen und Antiquitäten unterliegt Beschränkungen: Für die ständige Ausfuhr ist eine Genehmigung erforderlich, welche durch den Kulturminister ausgestellt wird. Für eine einmalige Ausfuhr wird eine Genehmigung benötigt, die von dem Woiwodschafts-Konservator für Antiquitäten ausgestellt wird.

 

Einreise mit Haustieren

"Wuff - ich will nicht allein bleiben!" © goruma

Für die Einreise nach Polen ist die EU-Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren zu beachten. Diese schreibt vor, dass jedes Haustier, das nach Polen eingeführt werden soll, eindeutig identifizierbar sein muss. Dies kann sowohl durch einen implantierten Chip als auch durch eine gut lesbare Tätowierung gewährleistet werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass Tätowierungen ab dem Jahr 2011 durch einen Chip zu ersetzen sind. Zusätzlich muss auf jedes Tier ein EU-Heimtierausweis ausgestellt werden. 

Jedes Haustier muss bei der Einreise nach Polen gegen Tollwut geimpft sein. Hierbei ist zu beachten, dass die Impfung mindestens 21 Tage vor der Einreise nach Polen durchgeführt worden ist und nicht länger als zwölf Monate zurückliegen darf. Haustiere müssen bei der Tollwutimpfung mindestens drei Monate alt sein.

Trotzdem ist es möglich auch mit Tieren, die jünger als drei Monate sind, nach Polen einzureisen. Dazu müssen die Tiere gechippt/tätowiert sein, ein EU-Heimtierausweis muss auf sie ausgestellt sein und die Tiere müssen seit ihrer Geburt an dem gleichen Ort gehalten worden sein. Im Besonderen gilt zu beachten, dass diese Tiere niemals mit Wildtieren in Kontakt gekommen sein dürfen.

Tiertransporte mit einer Begleitperson (Halter)

In diesem Fall ist wie folgt vorzugehen: Das Tier wird am Flughafen in eine vom Halter vorher besorgte Transportkiste gesperrt. Dabei muss sicher gestellt sein, dass der Behälter so groß ist, dass das Tier darin stehen und sich umdrehen kann, außerdem muss dafür gesorgt sein, dass keine Flüssigkeiten heraus laufen kann (Urin). Dies geschieht durch geeignetes saugfähiges Material, im einfachsten Fall durch eine ausreichende Menge Zeitungspapier. Weiterhin sollte ein Wassernapf vorhanden sein und, je nach Länge des Fluges, auch genügend Futter. Der Transportbehälter wird beim Einchecken am Schalter an das Personal übergeben. Die Transportgebühr richtet sich nach dem Gewicht des Tieres. Es ist unbedingt sicher zu stellen, dass für den gebuchten Flug auch Platz für das Tier vorhanden ist, da die Anzahl der Tiere, die transportiert werden können, begrenzt ist.

Das Tier befindet sich in der Maschine in einem klimatisierten Bereich zwischen dem Passagierdeck und dem Cargobereich. Während des Fluges kümmert sich in der Regel kein Mitglied der Besatzung um das Tier, auch nicht um Wasser oder Futter zu geben. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass der Stress des Eincheckens und der Startphase für die meisten Tiere so belastend ist, dass sie den meisten Teil des Fluges schlafen. Die Gabe von Sedativa vor dem Einchecken wird nicht nur nicht empfohlen, da deren Wirkung unter diesen Bedingungen nicht vorhersehbar ist, sondern ist sogar aus Gründen der Sicherheit (Schmuggel) verboten. Viele Fluggesellschaften schließen eine Reihe von Hunden (Kampfhunde) außerdem vom Transport aus.

Tiertransport ohne Begleitperson

In diesem Fall muss eine Fachfirma mit dem Transport beauftragt werden, die sich dann um alles Weitere kümmert. Es sollte aber sicher gestellt sein, dass das Tier am Ankunftsflughafen von einer dem Hund vertrauten Person abgeholt wird. Und natürlich müssen alle Einfuhrvorschriften für Haustiere für das Land vorher erkundet und exakt eingehalten worden sein.

Hinweis

Es hat sich als sehr hilfreich erwiesen, wenn man das Tier bereits einige Woche vor dem beabsichtigten Flug zu Hause an einen derartigen Transportbehälter gewöhnt hat.






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