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Litauen: Ein- und Ausreisebestimmungen
Formalien, Visa
Ab dem 21. Dezember 2007 trat in Litauen das Abkommen von Schengen in Kraft. Gemeinsam mit Estland, Lettland, Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Slowenien sowie Malta kann man ab diesem Zeitpunkt in all diese Länder ohne Grenzkontrollen einreisen. So kommt ein Spanier z.B. ohne Kontrollen bis nach Estland und ein Finne über Estland bis nach Portugal. Damit gehören ab dem 21. Dezember 2007 insgesamt 24 Staaten zum Schengen-Raum.
In dem Moselort Schengen in Luxemburg wurde bereits 1985 beschlossen, nach und nach die Grenzkontrollen in den beteiligten Ländern abzuschaffen, dafür aber die Kontrollen an den Außengrenzen zu verstärken.
Erteilung von Visa in Deutschland
In den Fällen, in denen dennoch ein Visa erforderlich ist, können Sie dies bei der Lettischen Botschaft erhalten. Auch alle Fragen zur Einreise, dem Aufenthalt oder zu Arbeits- und Studienbedingungen werden hier erteilt.
Botschaft
Visa- Abteilung der Botschaft von Litauen
Charitestraße 9
10117 Berlin-Mitte
Tel: +49 (0) 30 / 890681-0
Fax: +49 (0) 30 / 890681-15
Email: botschaftlitauen@t-online.de
www.botschaft.lt
Ein- und Ausfuhr von Devisen
- Landeswährung
Die Einführung der Landeswährung ist unbeschränkt, die Ausfuhr ist jedoch auf 5.000 Litas begrenzt. Fremdwährungen
Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt. Beträge im Wert ab 40.000 Litas müssen allerdings deklariert werden.
Warenein- und Warenausfuhr
Die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und Tieren ist verboten, die nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützt sind. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Zollfrei
Die Einfuhr folgender Waren sind im Rahmen einer Besuchs- und Geschäftsreise gestattet: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Tabak, 10 Liter hochprozentige Alkoholika, 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry), 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier.
Alle Arten von Waffen unterliegen der Anzeigepflicht bei der Einreise. Die Einfuhr von Haustieren unterliegt der Vorlage der allgemeinen Impfnachweise, insbesondere gegen Tollwut.
Einreise mit Haustieren
Für die Besitzer von Hunden und anderen Tieren stellt sich bei Auslandsreisen die Frage, ob sie ihre Tiere überhaupt mit in das gewählte Reiseland nehmen können, und wenn das möglich ist, stellt sich dann natürlich die Frage nach den jeweils geltenden Bedingungen. Hier bei uns finden Sie, seriös bei den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt recherchiert, alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik.
In Litauen gilt die EU-Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren vom 1.10.2004: Demnach müssen Tiere bei der Einreise nach Litauen elektronisch, das heißt durch einen Chip, gekennzeichnet sein. Wurde den Haustieren noch kein Chip implantiert, reicht übergangsweise bis zum Jahr 2011 eine Tätowierung zum Zwecke der Identifikation aus. Weiterhin muss für jedes Tier ein EU-Heimtierausweis ausgestellt werden. Dieser Ausweis kann bei jedem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden.
Bei der Einreise nach Litauen müssen alle Haustiere gegen Tollwut geimpft sein. Diese Impfung muss mindestes 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein und darf keinesfalls älter als zwölf Monate sein. Bei der Erstimpfung muss das Tier mindestens drei Monate alt sein. Soll ein Tier nach Litauen eingeführt werden, das jünger als drei Monate ist, ist das unter bestimmten Vorraussetzungen möglich. Diese Tier muss über einen Chip/Tätowierung verfügen und es muss ein EU-Heimtierausweis ausgestellt werden. Zusätzlich muss gewährleistet werden, dass das Jungtier seit seiner Geburt an dem gleichen Ort gehalten wurde und es nicht mit Wildtieren in Kontakt kam.
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