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Kosovo: Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Die Einreise in das Kosovo ist sowohl auf dem Landweg wie auch auf dem Luftweg visafrei. Da an der administrativen Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden keine Einreisestempel erteilt werden, ist eine Ausreise aus dem Kosovo über Serbien nur dann möglich, wenn vorher auch die Einreise auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt. Der Aufenthalt in bzw. Transit durch Serbien ohne einen regulären Einreisestempel stellt einen Verstoß gegen das serbische Ausländerrecht dar und kann zur Festnahme führen.

Erteilung von Visa in Deutschland
 
Sofern ein Visum erforderlich ist kann es wie folgt  beschafft werden:

Botschaft

Taubertstraße 18
14193 Berlin
Tel: +49 - (0)30 - 8 95 77 00
Fax: +49 - (0)30 - 82 5 22 06

Erteilung von Visa in Österreich und der Schweiz
Siehe unter Vertretungen von Serbien in Österreich bzw. Vertretungen von Serbien in der Schweiz.

Ein- und Ausfuhr von Devisen
Die Einfuhr von Bargeld in das Kosovo ist in unbeschränkter Höhe möglich. Ein Betrag im Gegenwert von über 2.000 Euro muss jedoch bei der Einreise deklariert werden. 

Warenein- und -ausfuhr
In das Kosovo dürfen nur Waren für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Jagd- und Sportwaffen dürfen nicht eingeführt werden. Personen unter 17 Jahren dürfen weder Alkohol noch Tabakwaren einführen. Bei Einfuhr von Fahrzeugen und technischen Geräten, sofern es sich dabei nicht um humanitäre Spenden handelt, die bei der UNMIK angemeldet wurden, wird ein Einfuhrzoll von 26,5% erhoben.

 






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