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Griechenland: Ein- und Aureisebestimmungen
Formalien/Visa
Touristen aus den EU-Ländern benötigen zur Einreise in das EU-Land Griechenland bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten nur einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Aufgrund des Beitritts zum Abkommen von Schengen am 6. November 1992 gibt es seit dem 26. März 2000 allerdings keine Grenzkontrollen mehr. Wegen der schwierigen Parkplatzsituation empfiehlt es sich, die öffentlichen Verkehrsmittel oder ein Taxi zu benutzen. In unmittelbarer Nähe ist der Bahnhof der U-Bahnlinien U1, U2 und U3.
Visa-Abteilung der Botschaft von Griechenland
Wittenbergplatz 3a
10789 Berlin
Tel.: 0049 - (0)30 - 213 70 33/ 34
Fax: 0049 - (0)30 - 218 26 63
Email: berlin@griechenland-konsulate.de
Ein- und Ausfuhr von Devisen
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Landeswährung
Die Einfuhr der Landeswährung - dem Euro - ist unbegrenzt gestattet, ab einem Betrag von 10.000,- € besteht jedoch Deklarationspflicht. Die Ausfuhr ist ebenfalls unbegrenzt erlaubt, Deklarationspflicht besteht ab einem Betrag von 2.000,-€. -
Fremdwährungen
Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt gestattet, ab einem Betrag von umgerechnet 10.000,- € besteht jedoch eine Deklarationspflicht. Die Ausfuhr ist ebenfalls unbegrenzt erlaubt, Eine Deklarationspflicht besteht ab einem Betrag von 2.000,-€.
Warenein- und Warenausfuhr
Reisende innerhalb der EU dürfen unbeschränkt Waren für den persönlichen Bedarf ein- bzw. ausführen. Ansonsten sind die EU-Mitgliedstaaten berechtigt, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben.
Als persönlicher Bedarf gelten in der EU folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Tabak, 10 Liter hochprozentiger Alkohol, 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry), 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier für Personen ab 17 Jahren sowie 500 g Kaffee oder 200 g Kaffeeextrakt für Personen ab 15 Jahren.
Parfüms dürfen unbegrenzt nach Griechenland eingeführt werden, Arzneimittel dem persönlichen Bedarf entsprechend und andere Waren bis zu einem Gesamtwert von 175,- Euro. Dies gilt nicht für Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbfabrikat.
Die Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften nach bzw. aus Griechenland, auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf, ist streng verboten. Ebenfalls verboten ist die Ein- und Ausfuhr von Waffen jeglicher Art, dies gilt auch für große Messer, Schwerter und Säbel sowie für Verteidigungssprays (auch solche, die in Deutschland frei verkäuflich sind).
Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig.
Einreise mit Haustieren
Für die Besitzer von Hunden und anderen Tieren stellt sich bei Auslandsreisen die Frage, ob sie ihre Tiere überhaupt mit in das gewählte Reiseland nehmen können, und wenn das möglich ist, stellt sich dann natürlich die Frage nach den jeweils geltenden Bedingungen. Hier bei uns finden Sie, seriös bei den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt recherchiert, alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik.
Bei der Einreise nach Griechenland gelten die EU-Bestimmungen. Diese besagen, dass für jedes Haustier ein EU-Heimtierausweis ausgestellt werden muss. Dieser Heimtierausweis kann von jedem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Weiterhin ist eine Impfung gegen Tollwut obligatorisch für jedes Haustier. Die Tiere müssen bei der Tollwutschutzimpfung mindestens drei Monate alt sein. Außerdem muss die Impfung mindestens 21 Tage vor der Einreise nach Griechenland erfolgt sein und darf gleichzeitig nicht länger als zwölf Monate zurückliegen. Bei der Einreise mit Haustieren, die jünger als drei Monate sind und daher noch nicht gegen Tollwut geimpft sind, gilt eine Sonderregelung. Diese Tiere müssen ebenso über einen Chip/Tätowierung verfügen und es muss ein EU-Heimtierausweis für diese ausgestellt werden. Außerdem muss gewährleistet werden, dass diese Tiere seit ihrer Geburt an einem Ort gehalten wurden und nicht mit Wildtieren in Kontakt kamen.
Haustiere im Flugzeug
Es gibt für den Transport von Haustieren in Flugzeugen die Möglichkeit, dass das Tier gemeinsam mit einer Begleitperson (Halter) fliegt oder aber auch ohne eine solche.
Tiertransporte mit einer Begleitperson (Halter)
In diesem Fall ist wie folgt vorzugehen: Das Tier wird am Flughafen in eine vom Halter vorher besorgte Transportkiste gesperrt. Dabei muss sicher gestellt sein, dass der Behälter so groß ist, dass das Tier darin stehen und sich umdrehen kann, außerdem muss dafür gesorgt sein, dass keine Flüssigkeiten heraus laufen kann (Urin). Dies geschieht durch geeignetes saugfähiges Material, im einfachsten Fall durch eine ausreichende Menge Zeitungspapier. Weiterhin sollte ein Wassernapf vorhanden sein und, je nach Länge des Fluges, auch genügend Futter. Der Transportbehälter wird beim Einchecken am Schalter an das Personal übergeben. Die Transportgebühr richtet sich nach dem Gewicht des Tieres. Es ist unbedingt sicher zu stellen, dass für den gebuchten Flug auch Platz für das Tier vorhanden ist, da die Anzahl der Tiere, die transportiert werden können, begrenzt ist.
Das Tier befindet sich in der Maschine in einem klimatisierten Bereich zwischen dem Passagierdeck und dem Cargobereich. Während des Fluges kümmert sich in der Regel kein Mitglied der Besatzung um das Tier, auch nicht um Wasser oder Futter zu geben. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass der Stress des Eincheckens und der Startphase für die meisten Tiere so belastend ist, dass sie den meisten Teil des Fluges schlafen. Die Gabe von Sedativa vor dem Einchecken wird nicht nur nicht empfohlen, da deren Wirkung unter diesen Bedingungen nicht vorhersehbar ist, sondern ist sogar aus Gründen der Sicherheit (Schmuggel) verboten. Viele Fluggesellschaften schließen eine Reihe von Hunden (Kampfhunde) außerdem vom Transport aus.
Tiertransport ohne Begleitperson
In diesem Fall muss eine Fachfirma mit dem Transport beauftragt werden, die sich dann um alles Weitere kümmert. Es sollte aber sicher gestellt sein, dass das Tier am Ankunftsflughafen von einer dem Hund vertrauten Person abgeholt wird. Und natürlich müssen alle Einfuhrvorschriften für Haustiere für das Land vorher erkundet und exakt eingehalten worden sein.
Hinweis
Es hat sich als sehr hilfreich erwiesen, wenn man das Tier bereits einige Woche vor dem beabsichtigten Flug zu Hause an einen derartigen Transportbehälter gewöhnt hat.
Tierkrankheiten
In Griechenland ist mit zahlreichen Erkrankungen bei Hunden zu rechnen, die in Mittel- und Nordeuropa nicht oder nur extrem selten vorkommen.
Borreliose
Die Borreliose wird, wie beim Menschen, durch Zecken übertragen. Auch die Symptome sind denen beim Menschen vergleichbar. Aber anders als beim Menschen kann man den Hund gegen Borreliose impfen lassen.
Ehrlichiose
Diese Erkrankung des Hundes wird durch die braune Hundezecke (Rhipicephalus sanguineus), die vor allem im Mittelmeerraum vorkommt, übertragen. Der Erreger der Erkrankung sind Bakterien, die sich im blutbildenden Knochenmark vermehren. Sie führen über eine Zerstörung der Thrombozyten zu Blutungsneigungen. Die Symptome sind vor allem Blutungen, hohes Fieber und Appetitlosigkeit. Außerdem leidet der Hund unter Gewichtsverlust, Schlappheit, Antriebsarmut und einer deutlichen Vergrößerung der Lymphknoten. Unbehandelt kann die Erkrankung tödlich verlaufen.
Hepatozoonose
Diese allerdings relativ seltene Erkrankung wird über die braune Hundezecke (Rhipicephalus sanguineus) übertragen, die bevorzugt im Mittelmeerraum vorkommt. Dabei erfolgt die Infektion jedoch nicht durch den Zeckenbiss selber, sondern erst dann, wenn der Hund die Zecke abgebissen und verschluckt hat. Die typischen Symptome sind ein starkes Abmagern, hohes Fieber und starke Schmerzen in der Muskulatur sowie in den Knochen. Die Therapie der Erkrankung gestaltet sich als äußerst schwierig und endet oft mit dem Tod des Tieres.
Herzwurmerkrankung (Dirofilariose)
Der Herzwurm wird durch Stechmücken (Culiziden) auf den Hund übertragen. Diese in den Lungenarterien und der rechten Herzkammer parasitierenden Würmer können Langen bis zu 20 cm erreichen. Unbehandelt verläuft ein derartiger Wurmbefall meist tödlich.
Hundemalaria (Babesiose)
Die Hundemalaria wird nicht wie beim Menschen durch Mücken, sondern durch Zecken übertragen. Die Überträgerzecken sind die braune Hundezecke (Rhipicephalus sanguineus) und die Auwaldzecke (Dermacentor reticulatus). Während die braune Hundezecke insbesonders in den Mittelmeerländern vorkommt, ist die Auwaldzecke auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz heimisch.
Die Parasiten die für die Hundemalaria verantwortlich sind zerstören vor allem die roten Blutkörperchen. Die Folge sind Anämie und Gelbsucht verbunden mit hohem Fieber. Unbehandelt kann die Erkrankung zum Tod des Hundes führen.
Leishmaniose
Wie auch beim Menschen wird die Leishmaniose durch Sandmücken (Schmetterlingsmücken) übertragen. Die Leishmaniose ist in Deutschland noch nicht heimisch, obwohl infolge des Klimawandels bald auch dort damit zu rechnen ist. Derzeit kommt sie vor allem in den Mittelmeerländern vor. Durch den Parasiten werden beim Hund die Haut aber auch innere Organe wie Nieren, Milz, Leber, Knochenmark oder das Lymphsystem betroffen. Der Hund magert ab, leidet oft unter Haarverlust und zeigt starke Hautveränderungen. Die Erkrankung verläuft ohne Behandlung meist tödlich.
Vorbeugung
Neben Impfungen, z.B. gegen die Borreliose, gibt es eine sehr einfach anzuwendende und dennoch wirksame Vorbeugung. Dazu wird dem Hund im Nackenbereich eine Flüssigkeit aufgebracht, die sowohl gegen Mücken wie auch Zecken wirksam ist. Die Wirkung besteht einerseits darin, dass sie eine die Mücken abschreckende (Repellents) Wirkung besitzen, das Tier überhaupt zu befallen bzw. zu stechen und andererseits eine die Insekten tötende (insektizid) Wirkung entfalten. Eine derartige Behandlung entfaltet ihre Wirkung für jeweils etwa 4 Wochen, danach muss sie wiederholt werden, was der Halter bzw. die Halterin auch selber machen kann. Man bezeichnet diese Vorbeugungsprodukte als "Spot on-Produkte".
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