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Finnland: Ein- und Ausreisebestimmungen
Formalien, Visa
Nachdem das Schengener Abkommen am 25. März 2001 auch für Finnland in Kraft getreten ist, entfallen für Reisende innerhalb der EU-Grenzen die regelmäßigen Passkontrollen. Trotzdem ist jeder Reisende verpflichtet, seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Der deutsche Kinderausweis sowie der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils und auch der deutsche Kinderreisepass werden ohne Einschränkungen zur Einreise nach Finnland anerkannt. Personen, die ein Visum benötigen, können dies unter folgender Adresse erhalten.
Erteilung von Visa in Deutschland
Visa- Abteilung der Botschaft von Finnland
Rauchstraße 1
10787 Berlin
Tel: +49 (0)30 50 50 30
Fax: +49 (0)30 50 50 33 33
Email: sanomat.ber@formin.fi
www.finnland.de
Konsulate
Siehe unten unter Vertretungen von Finnland in Deutschland.
Ein- und Ausfuhr von Devisen
- Landeswährung
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist unbeschränkt. - Fremdwährungen
Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung ist unbeschränkt.
Warenein- und -ausfuhr
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und Tieren verboten, die nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützt sind. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Aus Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedstaaten können Personen über 20 Jahre Spirituosen in unbegrenzter Menge nach Finnland einführen, solange sie zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Personen zwischen 18 und 20 Jahren dürfen nur alkoholische Getränke bis zu 22% mit sich führen. Aus allen EU-Mitgliedstaaten können Personen über 17 Jahre Tabakwaren in unbegrenzter Menge nach Finnland einführen, solange sie zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
Einreise mit Haustieren
Für die Besitzer von Hunden und anderen Tieren stellt sich bei Auslandsreisen die Frage, ob sie ihre Tiere überhaupt mit in das gewählte Reiseland nehmen können, und wenn das möglich ist, stellt sich dann natürlich die Frage nach den jeweils geltenden Bedingungen. Hier bei uns finden Sie, seriös bei den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt recherchiert, alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik. Die Regelungen gelten für die Einreise aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und zahlreichen anderen Ländern:
Für die Einreise mit Heimtieren nach Finnland gilt die EU-Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren vom 1.1.2004: Diese besagt, dass Haustiere mit einem elektronischen Chip gekennzeichnet sein müssen, um eine eindeutige Identifikation der Tiere gewährleisten zu können (bis zum Jahr 2011 ist eine gut lesbare Tätowierung ausreichend, anhand derer das Tier eindeutig identifizierbar sein muss). Zusätzlich muss bei Reisen immer der EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, der bei allen niedergelassenen Tierärzten ausgestellt werden kann und aus dem hervorgehen muss, dass das entsprechende Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dabei gilt, dass in Deutschland geimpfte Tiere bei der Erstimpfung mindestens zwölf Wochen alt sein müssen. Für die Einreise nach Finnland muss die Tollwutimpfung mindestens 21 Tage zuvor erfolgt sein und darf gleichzeitig nicht länger als zwölf Monate her sein.
Ist das entsprechende Tier jünger als zwölf Wochen, ist es unter bestimmten Umständen trotzdem möglich, mit diesem nach Finnland einzureisen. Dazu muss allerdings sichergestellt sein, dass das Tier entweder tätowiert ist oder über einen Chip verfügt, ein EU-Heimtierausweis mitgeführt wird und, dass das Tier seit der Geburt am Ort seiner Geburt gehalten wurde, an welchem es keinesfalls mit Wildtieren in Kontakt gekommen sein darf.
Für die Einreise nach Finnland benötigen Hunde und Katzen außerdem eine Bescheinigung eines Tierarztes über eine erfolgte Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis). Dabei müssen Medikamente zum Einsatz kommen, die entweder den Wirkstoff Praziquantel oder Epsiprantel enthalten. Diese Behandlung muss zwischen 24 Stunden und dreißig Tagen vor Einreise nach Finnland erfolgt sein. Der Tierhalter ist zudem verpflichtet sich eine Bescheinigung mit Name und Dosierung des Medikaments ausstellen zu lassen.
Haustiere im Flugzeug
Es gibt für den Transport von Haustieren in Flugzeugen die Möglichkeit, dass das Tier gemeinsam mit einer Begleitperson (Halter) fliegt oder aber auch ohne eine solche.
Tiertransporte mit einer Begleitperson (Halter)
In diesem Fall ist wie folgt vorzugehen: Das Tier wird am Flughafen in eine vom Halter vorher besorgte Transportkiste gesperrt. Dabei muss sicher gestellt sein, dass der Behälter so groß ist, dass das Tier darin stehen und sich umdrehen kann, außerdem muss dafür gesorgt sein, dass keine Flüssigkeiten heraus laufen kann (Urin). Dies geschieht durch geeignetes saugfähiges Material, im einfachsten Fall durch eine ausreichende Menge Zeitungspapier. Weiterhin sollte ein Wassernapf vorhanden sein und, je nach Länge des Fluges, auch genügend Futter. Der Transportbehälter wird beim Einchecken am Schalter an das Personal übergeben. Die Transportgebühr richtet sich nach dem Gewicht des Tieres. Es ist unbedingt sicher zu stellen, dass für den gebuchten Flug auch Platz für das Tier vorhanden ist, da die Anzahl der Tiere, die transportiert werden können, begrenzt ist.
Das Tier befindet sich in der Maschine in einem klimatisierten Bereich zwischen dem Passagierdeck und dem Cargobereich. Während des Fluges kümmert sich in der Regel kein Mitglied der Besatzung um das Tier, auch nicht um Wasser oder Futter zu geben. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass der Stress des Eincheckens und der Startphase für die meisten Tiere so belastend ist, dass sie den meisten Teil des Fluges schlafen. Die Gabe von Sedativa vor dem Einchecken wird nicht nur nicht empfohlen, da deren Wirkung unter diesen Bedingungen nicht vorhersehbar ist, sondern ist sogar aus Gründen der Sicherheit (Schmuggel) verboten. Viele Fluggesellschaften schließen eine Reihe von Hunden (Kampfhunde) außerdem vom Transport aus.
Tiertransport ohne Begleitperson
In diesem Fall muss eine Fachfirma mit dem Transport beauftragt werden, die sich dann um alles Weitere kümmert. Es sollte aber sicher gestellt sein, dass das Tier am Ankunftsflughafen von einer dem Hund vertrauten Person abgeholt wird. Und natürlich müssen alle Einfuhrvorschriften für Haustiere für das Land vorher erkundet und exakt eingehalten worden sein.
Hinweis
Es hat sich als sehr hilfreich erwiesen, wenn man das Tier bereits einige Woche vor dem beabsichtigten Flug zu Hause an einen derartigen Transportbehälter gewöhnt hat.
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