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Bulgarien, Ein- und Ausreisebestimmungen
Formalien, Visa
Für Bürger der EU genügt ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass.
Erteilung von Visa in Deutschland:
Botschaft von Bulgarien
Mauerstr. 11
10117 Berlin
Tel: +49 (0)30 - 2100922
Fax: +49 (0)30 - 2086838
Erteilung von Visa in Österreich und der Schweiz: Siehe unter Vertretungen von Bulgarien in Österreich bzw. Vertretungen von Bulgarien in der Schweiz.
Ein- und Ausfuhr von Devisen
Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Devisen und der bulgarischen Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 8.000 Leva frei. Höhere Summen müssen deklariert werden. Bei Missachtung kann der gesamte Betrag vom bulgarischen Staat eingezogen werden.
Warenein- und -ausfuhr
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und Tieren ist verboten, die nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützt sind. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Bei Münzen mit archäologischem, historischem oder numismatischem Wert und Gegenständen unter Denkmalschutz ist eine Ausfuhrbescheinigung des Kulturministeriums vorzulegen.
Reisen mit Haustieren
Für die Besitzer von Hunden und anderen Tieren stellt sich bei Auslandsreisen oft die Frage, ob sie ihre Tiere überhaupt mit in das gewählte Reiseland nehmen können, und wenn das möglich ist, stellt sich dann des Weiteren die Frage nach den jeweils dafür geltenden Bedingungen. Hier bei uns finden Sie, seriös bei den Botschaften, dem ADAC oder dem Auswärtigen Amt recherchiert, alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik. Die Regelungen gelten für die Einreise aus Deutschland, Österreich, der Schweiz (da kein EU-Land nur bedingt) und zahlreichen anderen Ländern:
Bei der Einreise mit Tieren nach Bulgarien gilt zu beachten, dass der Tierhalter eine Bescheinigung über die Identifikation, den Impfstatus und eine antiparasitäre Behandlung des Tieres vorweisen muss. Zusätzlich ist eine vom Amtstierarzt bestätigte Bescheinigung notwendig, die über Herkunft und Gesundheitszustand des Tieres Auskunft gibt. Diese Bescheinigung muss in bulgarischer Sprache verfasst worden sein und darf nicht älter als zehn Tage sein. Weitere Informationen, die diese Bescheinigung enthalten muss, sind der Name des Exportlandes, die Anzahl der eingeführten Tiere, eine Identifikation mittels Tätowierung oder Chip, Rasse, Farbe, Geschlecht, besondere Merkmale, Geburtstag und Geburtsort sowie der Name und Adresse des Eigentümers und dessen Reiseziel.
Für Hunde muss eine Leine und Maulkorb mitgeführt werden. Hunde müssen gegen Tollwut und Staupe geimpft sein sowie eine Behandlung gegen Bandwürmer vorweisen, die amtärztlich im Impfpass vermerkt sein muss und die nicht älter als 60 Tage sein darf. Katzen müssen gegen Tollwut und Katzenseuche geimpft sein und, wie Hunde, eine Behandlung gegen Bandwürmer vorweisen können, die auch bei Katzen nicht älter als 60 Tage sein darf. Bei den jeweiligen Impfungen gilt zu beachten, dass die Tollwutimpfung mindesten 60 Tage alt sein muss, aber nicht älter als zwölf Monate sein darf. Außerdem wird die Einreise mit Tieren nur gewährt, wenn im Herkunftsland in den letzten sechs Monates kein Fall von Tollwut aufgetreten ist.
Sofern diese Bedingungen alle erfüllt sind, kann das Tier mit seinen Haltern sofort einreisen; eine Quarantäne ist dann nicht mehr erforderlich.
Haustiere im Flugzeug
Es gibt für den Transport von Haustieren in Flugzeugen die Möglichkeit, dass das Tier gemeinsam mit einer Begleitperson (Halter) fliegt oder aber auch ohne eine solche.
Tiertransporte mit einer Begleitperson (Halter):
In diesem Fall ist wie folgt vorzugehen: Das Tier wird am Flughafen in eine vom Halter vorher besorgte Transportkiste gesperrt. Dabei muss sicher gestellt sein, dass der Behälter so groß ist, dass das Tier darin stehen und sich umdrehen kann, außerdem muss dafür gesorgt sein, dass keine Flüssigkeiten heraus laufen kann (Urin). Dies geschieht durch geeignetes saugfähiges Material, im einfachsten Fall durch eine ausreichende Menge Zeitungspapier. Weiterhin sollte ein Wassernapf vorhanden sein und, je nach Länge des Fluges, auch genügend Futter. Der Transportbehälter wird beim Einchecken am Schalter an das Personal übergeben. Die Transportgebühr richtet sich nach dem Gewicht des Tieres. Es ist unbedingt sicher zu stellen, dass für den gebuchten Flug auch Platz für das Tier vorhanden ist, da die Anzahl der Tiere, die transportiert werden können, begrenzt ist. Das Tier befindet sich in der Maschine in einem klimatisierten Bereich zwischen dem Passagierdeck und dem Cargobereich. Während des Fluges kümmert sich in der Regel kein Mitglied der Besatzung um das Tier, beispielsweise um ihm Wasser zu geben. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass der Stress des Eincheckens und der Startphase für die meisten Tiere so belastend ist, dass sie den meisten Teil des Fluges schlafen. Die Gabe von Sedativa vor dem Einchecken wird nicht nur nicht empfohlen, da deren Wirkung unter diesen Bedingungen nicht vorhersehbar ist, sondern ist sogar aus Gründen der Sicherheit (Schmuggel) verboten. Viele Fluggesellschaften schließen eine Reihe von Hunden (Kampfhunde) außerdem vom Transport aus.
Tiertransport ohne Begleitperson:
In diesem Fall muss eine Fachfirma mit dem Transport beauftragt werden, die sich dann um alles Weitere kümmert. Es sollte aber sicher gestellt sein, dass das Tier am Ankunftsflughafen von einer vertrauten Person abgeholt wird. Und natürlich müssen alle Einfuhrvorschriften für Haustiere für das Land vorher erkundet und exakt eingehalten worden sein.
Hinweis
Es hat sich als sehr hilfreich erwiesen, wenn man das Tier bereits einige Woche vor dem beabsichtigten Flug zu Hause an einen derartigen Transportbehälter gewöhnt hat.
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