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Papua-Neuguinea: Ein- und Ausreisebestimmungen
Formalien, Visa
Touristen wird die Einreise in das Land grundsätzlich nur gestattet, sofern ein Rückflugticket sowie ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen, um den Aufenthalt in dem Land selbst zu finanzieren.
Bei der Einreise über den Flughafen in Port Moresby kann man zwar ein 30 Tage gültiges Visum erhalten, das deutsche Auswärtige Amt rät jedoch, sich vor der Einreise ein Visum bei unten genannten Institutionen zu holen.
Für die Erteilung von Visa ist in Deutschland zuständig
Visa- Abteilung der Botschaft des Unabhängigen Staates Papua-Neuguinea
Avenue de Tervuren 430
1150 Brüssel
Tel: 322-7 79 06 09
Fax: 322-7 72 70 88
Honorarkonsul des unabhängigen Staates Papua-Neuguinea
Mattentwiete 5
20457 Hamburg
Tel: 0049 - (0)40 - 303802 43
Fax: 0049 - (0)40 - 303802 45
Email: hoertelmann@t-online.de
Ausreisegebühr / Departure Fee
In zahlreichen Ländern muss bei der Ausreise aus dem Land eine Gebühr entrichtet werden. Diese Gebühr beträgt bei der Ausreise aus Papua-Neuguinea.
Warenein- und Ausfuhr
Zollfreiheit
Personen über 18 Jahren dürfen folgende Mengen zollfrei einführen:
260 Zigaretten oder 250 g Tabak oder dieselbe Menge als Zigarren
1l Alkoholika
Parfum für persönlichen Gebrauch
Ansonsten gilt, dass Waren bis zu einem Wert von 200 Kina von Personen, die über 18 Jahre alt sind, eingeführt werden dürfen. Personen unter 18 Jahren dürfen Waren bis zu einem Wert von zu 100 Kina einführen.
Lebensmittel
Es dürfen keine frischen tierischen Produkte eingeführt werden, sondern nur solche in Dosen, die aus Australien oder Neuseeland stammen müssen. Ausgenommen ist Schweinefleisch aus Australien, für das ein Einfuhrverbot gilt.
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