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Singapur: Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Deutsche, Osterreicher und Schweizer benötigen bei der Einreise nach Singapur kein Visum.
Sie müssen allerdings über einen gültigen Reisepass verfügen.

Für die Erteilung von Visa ist in Deutschland zuständig

Botschaft der Republik Singapur
Friedrichstr. 200
10117 Berlin
Tel: 0049 - (0) 30 - 226 343-0
Fax: 0049 - (0) 30 - 226 343- 55

Ausreisegebühr / Departure Fee

In zahlreichen Ländern muss bei der Ausreise aus dem Land eine Gebühr entrichtet werden. Diese Gebühr beträgt bei der Ausreise aus Singapur 15 S $, die jedoch in der Regel im Preis des Flugtickets bereits enthalten sind.

Ein- und Ausfuhr von Devisen

Es besteht keine Einschränkung hinsichtlich der Einfuhr von Devisen.

Warenein- und -ausfuhr

Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren verboten. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Achtung
Drogenhandel wird in Singapur mit der Todesstrafe geahndet. Diese wird auch exekutiert. Singapur ist nicht zuletzt deswegen eines der Länder mit der höchsten Exekutionsrate!
Wer mit Medikamenten einreist, die in Singapur verschreibungspflichtig sind, muss durch ein Rezept nachweisen, dass diese nur für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden.

Die Einfuhr folgender Waren und Mengen ist erlaubt:
Wer nicht aus Malaysia einreist und sich länger als 48 Stunden in Singapur aufhält, dem ist die Einfuhr von
1 Liter harten Alkohols, 1 Liter Bier, Wein oder Portwein gestattet.

Ansonsten gilt, dass wer unter 24 h bleibt, Waren im Wert von unter 50 S $ einführen darf, wer zwischen 24-48 Stunden bleibt, Waren bis zu 150 S $ und wer über 48 h bleibt Waren bis zu 300 S $.
Wer die genannten Mengen überschreitet, muss 5% Mehrwertsteuer zahlen.

Aktuelle Informationen erhält man direkt beim Zoll.

The Customs Duty Officer Duty Office Terminal 1
Singapore Changi Airport
Singapore.819642
Tel: +65 - 6542.7058 oder +65 - 6545.9122

Einreise mit Haustieren

Für die Besitzer von Hunden und anderen Tieren stellt sich bei Auslandsreisen die Frage, ob sie ihre Tiere überhaupt mit in das gewählte Reiseland nehmen können, und wenn das möglich ist, stellt sich dann natürlich die Frage nach den jeweils geltenden Bedingungen. Hier bei uns finden Sie, seriös bei den Botschaften, dem Auswärtigen Amt oder dem ADAC recherchiert, alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik.
Alle Haustiere, die nach Singapur eingeführt werden sollen, müssen für mindestens 30 Tage in Quarantäne. Damit erübrigt sich sicherlich für den „Normalurlauber“ das Mitnehmen von Haustiere.
Außerdem wird ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund ist und frei von ansteckenden Krankheiten. Dieses Gesundheitszeugnis darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als sieben Tage sein.
Hunde müssen bei der Einreise gegen Distemper, Parvovirose und Hepatitis geimpft sein. Diese Impfungen müssen in einem internationalen Impfpass dokumentiert sein. Hunde benötigen zudem einen elektronischen Chip. Ohne Chip wird die Einfuhr verweigert.
Eine Tollwutschutzimpfung der Tiere ist nicht unbedingt notwendig, da das Tier in der Quarantäne gegen Tollwut geimpft werden kann.
Mindestens zwei Wochen vor der Ankunft in Singapur muss eine Importgenehmigung beim AVA (Agrifood and Veterinary Authority) beantragt werden.

Haustiere im Flugzeug
Es gibt für den Transport von Haustieren in Flugzeugen die Möglichkeit, dass das Tier gemeinsam mit einer Begleitperson (Halter) fliegt oder aber auch ohne eine solche.

Tiertransporte mit einer Begleitperson (Halter)
In diesem Fall ist wie folgt vorzugehen: Das Tier wird am Flughafen in eine vom Halter vorher besorgte Transportkiste gesperrt. Dabei muss sicher gestellt sein, dass der Behälter so groß ist, dass das Tier darin stehen und sich umdrehen kann, außerdem muss dafür gesorgt sein, dass keine Flüssigkeiten heraus laufen kann (Urin). Dies geschieht durch geeignetes saugfähiges Material, im einfachsten Fall durch eine ausreichende Menge Zeitungspapier.
Weiterhin sollte ein Wassernapf vorhanden sein und, je nach Länge des Fluges, auch genügend Futter. Der Transportbehälter wird beim Einchecken am Schalter an das Personal übergeben. Die Transportgebühr richtet sich nach dem Gewicht des Tieres. Es ist unbedingt sicher zu stellen, dass für den gebuchten Flug auch Platz für das Tier vorhanden ist, da die Anzahl der Tiere, die transportiert werden können, begrenzt ist.
Das Tier befindet sich in der Maschine in einem klimatisierten Bereich zwischen dem Passagierdeck und dem Cargobereich. Während des Fluges kümmert sich in der Regel kein Mitglied der Besatzung um das Tier, auch nicht um Wasser oder Futter zu geben.
Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass der Stress des Eincheckens und der Startphase für die meistenTiere so belastend ist, dass sie den meisten Teil des Fluges schlafen. Die Gabe von Sedativa vor dem Einchecken wird nicht nur nicht empfohlen, da deren Wirkung unter diesen Bedingungen nicht vorhersehbar ist, sondern ist sogar aus Gründen der Sicherheit (Schmuggel) verboten. Viele Fluggesellschaften schließen eine Reihe von Hunden (Kampfhunde) außerdem vom Transport aus.

Tiertransport ohne Begleitperson
In diesem Fall muss eine Fachfirma mit dem Transport beauftragt werden, die sich dann um alles Weitere kümmert. Es sollte aber sicher gestellt sein, dass das Tier am Ankunftsflughafen von einer dem Hund vertrauten Person abgeholt wird. Und natürlich müssen alle Einfuhrvorschriften für Haustiere für das Land vorher erkundet und exakt eingehalten worden sein.

Hinweis
Es hat sich als sehr hilfreich erwiesen, wenn man das Tier bereits einige Woche vor dem beabsichtigten Flug zu Hause an einen derartigen Transportbehälter gewöhnt hat.






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