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Aserbaidschan: Ein- bzw. Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Aserbaidschan: Hauptstadt Baku © goruma (Saad Ali)

Deutsche, schweizer und österreichische Staatsbürger benötigen für die Einreise einen für die Dauer des Aufenthalts gültigen Reisepass und ein Visum. Reisenden, deren Pässe Visa der „Republik Berg-Karabach” enthalten, wird die Einreise nach Aserbaidschan verweigert. Bei einem länger als 30 Tage dauernden Aufenthalt besteht Registrierungspflicht bei der Meldeabteilung der örtlich zuständigen Polizeibehörde.
 Die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist gesperrt und ein Grenzübertritt nach Russland ist für Ausländer, die nicht Angehörige eines der GUS-Staaten sind, ebenfalls nicht möglich.
 
Erteilung von Visa in Deutschland
 
Visa- Abteilung der Botschaft der Republik Aserbaidschan
Axel-Springer-Straße 54
D-10117 Berlin
Tel.: 0049 - (0)30 - 20 64 80 63
Fax: 0049 - (0)30 - 21 91 61 52
 
Erteilung von Visa in Österreich und der Schweiz
Siehe unter Vertretungen von Aserbaidschan in Österreich (LINK) und der Schweiz (LINK)

Ein- und Ausfuhr von Devisen und Waren

Landeswährung
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.
 
Fremdwährung
Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt gestattet und muss bei der Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr ist maximal in der Höhe des angegeben eingeführten Betrages erlaubt.
 
Warenein- und -ausfuhr
Folgende Artikel können zollfrei nach Aserbaidschan eingeführt werden: 1.000 Zigaretten oder 1 kg andere Tabakerzeugnisse, 1,5 l Spirituosen und 2 l Wein (von Personen ab 16 Jahren) sowie Parfüm für den persönlichen Gebrauch und Geschenke bis zu einem Wert von 10.000 US$.
Ein Einführverbot besteht für Waffen, Munition, Drogen, lebende Tiere (Sondergenehmigung erforderlich), staatsfeindliches propagandistisches Material sowie für Obst und Gemüse.
 Für einige Waren gelten Ausfuhrbeschränkungen. So dürfen maximal 125g Kaviar, 3 l alkoholische Getränke und 3 Stangen Zigaretten ausgeführt werden. Für Gold, Antiquitäten und Kunstgegenstände ist eine Genehmigung des Kultusministeriums erforderlich.
 Die Ausfuhr von Waffen, Munition und Edelmetallen aus Aserbaidschan ist untersagt.






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