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Reisemedizin, Impfungen und Warnhinweise
Infektions-Ekrankungen
In Afghanistan ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher selten verbreiteten Infektions-Erkrankungen zu rechnen:
- Malaria, vor allem in den Monaten Mai bis November besteht ein landesweites Malariarisiko. Etwa 95-98% der Infektionen sind auf die Malaria tertiana, der Rest auf die sehr gefährliche Malaria tropica zurückzuführen. In Gebieten über 2.000 m Höhe besteht allerdings kein Risiko einer Malaria-Infektion.
- Cholera, ein Infektionsrisiko besteht nur für Reisende, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen.
- Darminfektionen, durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen, Wurmbefall und alle möglichen Arten an Viren und Bakterien.
- Hepatitis A und B
- Kinderlähmung, Polio
- Leishmaniose
- Tetanus
- Tollwut
- Typhus, ein Infektionsrisiko besteht nur für Reisende, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen.
- Zeckenbissfieber
Impfempfehlungen
Bei Reisen nach Afghanistan werden die folgenden Impfungen empfohlen:
- Cholera, bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können.
- Diphtherie, eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen
- Hepatitis A und B, eine Impfung gegen Hepatitis B ist nur für die Personen erforderlich, die mit Blut in Kontakt kommen können. Des Weiteren wird Hepatitis B durch sexuellen Kontakt übertragen.
- Kinderlähmung, Polio
- Tetanus, eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen
- Tollwut, nur bei Risikoreisenden, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können.
- Typhus, nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können
Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land ist es angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "Stand-by-Präparat" mit sich führen.
Impfpflicht
Es besteht für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebiet einreisen, eine Impfpflicht gegen Gelbfieber.
Sicherheitshinweise
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Telefon: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
Fax: 0049 - (0)30 - 5000 - 51000
www.auswaertiges-amt.de
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