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Norwegen: Ein- bzw. Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Für einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten in Norwegen benötigen Einwohner der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs und der Schweiz nur einen gültigen Personalausweis. Für Kinder bis 16 Jahre wird ein Kinderausweis verlangt. Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in Norwegen aufhalten wollen, sollten mit Reisepass einreisen und vor Ablauf der drei Monate eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei beantragen.

Personen, die ein Visum für Norwegen benötigen, können dies tun bei:

Königlich Norwegische Botschaft 
Rauchstr. 1
10787 Berlin
Telefon: 0049 - (0)30 - 50 50 50 o. 50 50 56 10
Fax: 0049 - (0)30 - 50 50 55 
Email: emb.berlin@mfa.no
www.norwegen.org

 

Ein- und Ausfuhr von Devisen

  • Landeswährung
    Es darf insgesamt ein Betrag von 25.000 Kronen ein- wie auch ausgeführt werden. Bei höheren Summen muss eine Zollerklärung gemacht werden.
  • Fremdwährungen
    Es darf insgesamt ein Betrag im Gegenwert von 25.000 Kronen ein- wie auch ausgeführt werden. Bei höheren Summen muss eine Zollerklärung gemacht werden.

 

Warenein- und ausfuhr

Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein und Ausfuhr von Pflanzen und Tieren verboten, die nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützt sind. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. 
Tabak und Alkohol werden in Norwegen stark besteuert. Zollfrei sind für Personen ab 20 Jahren nur folgende Mengen:

2 Liter Wein und 2 Liter Bier (Dies gilt auch für Personen ab 18 Jahren.)
Anstelle von 2 Liter Wein auch
1 Liter Spirituosen bis 60% (Höherprozentiger Alkohol ist völlig verboten.)
200 Zigaretten (Das gilt auch für Personen ab 18 Jahren)
Mit dem Fahrzeug (Auto/Boot) dürfen 200 Liter Benzin eingeführt werden.
Es ist erlaubt die für den Eigenbedarf bestimmten Lebensmittel nach Norwegen einzuführen. Davon ausgenommen ist Fleisch (außer 5 kg Konserven), Milchprodukte, Eier, Obst und Gemüse.

 

Einreise mit Haustieren

"Wir sind doch auch noch da!" © goruma (Dominik Jesse)

Für die Besitzer von Hunden und anderen Tieren stellt sich bei Auslandsreisen die Frage, ob sie ihre Tiere überhaupt mit in das gewählte Reiseland nehmen können, und wenn das möglich ist, stellt sich dann natürlich die Frage nach den jeweils geltenden Bedingungen. Hier bei uns finden Sie, seriös bei den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt recherchiert, alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik. Die Regelungen gelten für die Einreise aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und zahlreichen anderen Ländern:

Hunde
müssen bei der Einreise mindestens sieben Monate alt sein.
Katzen müssen bei der Einreise mindestens 16 Monate alt sein.

Für Haustiere allgemein gilt bei einer Einreise nach Norwegen, dass die Halter unbedingt eine tierärztliche Bescheinigung mit Unterschrift eines praktischen Tierarztes mit sich führen. Diese tierärztliche Bescheinigung besteht aus einer Gesundheitsbescheinigung und einer Impfbescheinigung. Zusätzlich zu dieser Gesundheitsbescheinigung, muss das jeweilige Tier eindeutig identifizierbar sein. Dies kann entweder durch eine Tätowierung oder durch einen Mikrochip gewährleistet werden. Die jeweilige Identifikationsnummer muss in allen mitgeführten Dokumenten aufgeführt sein.

Die Gesundheitsbescheinigung darf bei Einreise nicht älter als zehn Tage sein und muss von einem Tierarzt unterschrieben sein. Auf dieser Bescheinigung muss vermerkt sein, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und eine Bandwurmbehandlung durchgeführt worden ist. Bei der Einreise müssen alle Tiere gegen Tollwut geimpft sein. Hunde müssen zusätzlich gegen Staupe und Leptospirose geimpft sein. Außerdem bestehen folgende Sonderegelungen für die Einreise mit Tieren nach Norwegen:

Die Tiere dürfen sich in den letzten sechs Monaten nicht in einem Land außerhalb der EU-Staaten aufgehalten haben. Einige Hunderassen dürfen unter keinen Umständen nach Norwegen eingeführt werden. Darunter fallen Pitbullterrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero oder Kreuzungen mit diesen. Bei den Katzen darf einzig die Bengalkatze unter keinen Umständen eingeführt werden.

Haustiere im Flugzeug
Es gibt für den Transport von Haustieren in Flugzeugen die Möglichkeit, dass das Tier gemeinsam mit einer Begleitperson (Halter) fliegt oder aber auch ohne eine solche.

Tiertransporte mit einer Begleitperson (Halter)

In diesem Fall ist wie folgt vorzugehen: Das Tier wird am Flughafen in eine vom Halter vorher besorgte Transportkiste gesperrt. Dabei muss sicher gestellt sein, dass der Behälter so groß ist, dass das Tier darin stehen und sich umdrehen kann, außerdem muss dafür gesorgt sein, dass keine Flüssigkeiten heraus laufen kann (Urin). Dies geschieht durch geeignetes saugfähiges Material, im einfachsten Fall durch eine ausreichende Menge Zeitungspapier. Weiterhin sollte ein Wassernapf vorhanden sein und, je nach Länge des Fluges, auch genügend Futter. Der Transportbehälter wird beim Einchecken am Schalter an das Personal übergeben. Die Transportgebühr richtet sich nach dem Gewicht des Tieres. Es ist unbedingt sicher zu stellen, dass für den gebuchten Flug auch Platz für das Tier vorhanden ist, da die Anzahl der Tiere, die transportiert werden können, begrenzt ist.
Das Tier befindet sich in der Maschine in einem klimatisierten Bereich zwischen dem Passagierdeck und dem Cargobereich. Während des Fluges kümmert sich in der Regel kein Mitglied der Besatzung um das Tier, auch nicht um Wasser oder Futter zu geben. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass der Stress des Eincheckens und der Startphase für die meisten Tiere so belastend ist, dass sie den meisten Teil des Fluges schlafen. Die Gabe von Sedativa vor dem Einchecken wird nicht nur nicht empfohlen, da deren Wirkung unter diesen Bedingungen nicht vorhersehbar ist, sondern ist sogar aus Gründen der Sicherheit (Schmuggel) verboten. Viele Fluggesellschaften schließen eine Reihe von Hunden (Kampfhunde) außerdem vom Transport aus. 

Tiertransport ohne Begleitperson

In diesem Fall muss eine Fachfirma mit dem Transport beauftragt werden, die sich dann um alles Weitere kümmert. Es sollte aber sicher gestellt sein, dass das Tier am Ankunftsflughafen von einer dem Hund vertrauten Person abgeholt wird. Und natürlich müssen alle Einfuhrvorschriften für Haustiere für das Land vorher erkundet und exakt eingehalten worden sein.

Hinweis
Es hat sich als sehr hilfreich erwiesen, wenn man das Tier bereits einige Woche vor dem beabsichtigten Flug zu Hause an einen derartigen Transportbehälter gewöhnt hat.






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