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Moldawien: Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien, Einreisebestimmungen

Am 8. Juni 2006 hat das Parlament der Republik Moldau das Gesetz Nr.151-XVI über die Abschaffung der Visapflicht für die Staatsangehörigen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der USA, Kanada, der Schweiz, Norwegen, Island und Japan verabschiedet. Gemäß Paragraph 1 des Gesetzes dürfen die Staatsbürger dieser Staaten ab 1. Januar 2007 ohne Visum in die Republik Moldawien einreisen. Laut Paragraph 7 des Gesetzes über die Ein- und Ausreise in die Republik Moldau gilt diese Regelung für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der ersten Einreise. Die erwähnten Staatsangehörigen brauchen für die Einreise in der Republik Moldau einen gültigen Reisepass, ein Personalausweis genügt nicht zur Einreise. Der Reisepass muss  mindestens 6 Monaten nach der Ablauf der Reise noch gültig sein. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt ein Kinderausweis oder alternativ ein Kinderreisepass.

Erteilung von Visa in Deutschland
 

Botschaft

Visa- Abteilung der Botschaft der Republik Moldawien
Gotlandstraße 16
10439 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 44 65 12 98
Email: office@botschaft-moldau.de

Erteilung von Visa in Österreich und der Schweiz
Siehe unter Vertretungen von Moldawien in Österreich bzw. Vertretungen von Moldawien in der Schweiz.

Ein- und Ausfuhr von Devisen

  • Landeswährung
    Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von umgerechnet etwa 5.000 US $ gestattet.
  • Fremdwährungen
    Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt, aber deklarationspflichtig. Die Ausfuhr ist auf den deklarierten Betrag beschränkt.

Warenein- und Warenausfuhr
Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Moldawien eingeführt werden (von Personen über 18 Jahren): 200 Zigaretten, 1 Liter Wein und/oder Spirituosen sowie Parfüm für den persönlichen Bedarf. Lebensmittel und Medikamente dürfen ebenfalls nur für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Für persönliche Wertgegenstände und elektronische Geräte besteht Deklarationspflicht.  Die Einfuhr von Waffen aller Art ist untersagt. Bei Einreise mit dem eigenen Fahrzeug muss dieses registriert werden. Die Mitnahme von Benzin in Kanistern ist verboten.  Die Ausfuhr von Kunstgegenständen und Antiquitäten bedarf einer Genehmigung. Nicht gestattet ist eine über den Reiseproviant hinausgehende Ausfuhr von Nahrungsmitteln sowie die Ausfuhr von Benzin in Reservekanistern.

 






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