Naturwissenschaft
Warum ist die Sonne rot?
Wissen
Die sieben Weltwunder der Antike
Hagel
Hagel und Graupel
Liechtenstein: Ein- und Ausreisebestimmungen
Formalien, Visa
Es genügt ein gültiger Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren ein Kinderausweis oder ein Eintrag im Pass eines Elternteils.
Warenein- und -ausfuhr
Zollfrei ist die Einfuhr von Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 CHF, ausgenommen alkoholische Getränke und Tabakwaren. Auskunft über die Mitnahme von Waffen erteilt das Zollamt in Bern. Zollfrei zum Verbrauch ist die Einfuhr folgender Produkte, deren Menge den Betrag von 300 CHF jedoch nicht übersteigen darf: 1 L Spirituosen über 15 Volumenprozent und 2 L Wein oder andere alkoholische Getränke bis 15 Volumenprozent, 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak für Personen ab 17 Jahren. Die Mitnahme von Reiseproviant für einen Tag ist ebenfalls zollfrei, außerdem für Personen ab 15 Jahren höchstens 0,5 kg Fleisch vom Rind, Kalb, Schwein, Schaf oder von der Ziege (frisch, gekühlt oder gefrorenen), anderes Fleisch und Fleischerzeugnisse aller Art bis 3,5 kg, sowie 1 kg Butter. Für empfindliche landwirtschaftliche Erzeugnisse gelten besondere Höchstmengen.
Verboten ist die Einfuhr bestimmter Pflanzen sowie bestimmter Waffen. Ansonsten muss die Einfuhr von Waffen angemeldet werden. Genaue Angaben hierüber erteilt das Schweizer Zollamt: www.zoll.admin.ch
Einreise mit Haustieren
Vor der Einreise nach Liechtenstein muss ein EU-Heimtierausweis auf das Haustier ausgestellt werden. Dieser kann bei jedem niedergelassenen Tierarzt beantragt werden. Das Tier muss außerdem gegen Tollwut geimpft sein. Die Tollwutschutzimpfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Zudem muss das Tier anhand eines Chip oder anhand einer Tätowierung eindeutig zu identifizieren sein.
Benoten sie diesen Artikel