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Estland, Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Ab dem 21. Dezember 2007 trat in Esrland das Abkommen von Schengen in Kraft. Gemeinsam mit Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Slowenien sowie Malta kann man ab diesem Zeitpunkt in all diese Länder ohne Grenzkontrollen einreisen. So kommt ein Spanier z.B. ohne Kontrollen bis nach Estland und ein Finne über Estland bis nach Portugal. In dem Moselort Schengen in Luxemburg wurde bereits 1985 beschlossen, nach und nach die Grenzkontrollen in den beteiligten Ländern abzuschaffen, dafür aber die Kontrollen an den Außengrenzen zu verstärken.

Erteilung von Visa in Deutschland
Personen, die dennoch ein Visum zur Einreise nach Estland benötigen, können dies unter den folgenden Adressen erhalten:
Botschaft Estlands
Hildebrandstraße 5
10785 Berlin
Tel: +49 (0)30 254 606 00
Fax: +49 (0)30 254 606 01
Email: Embassy.Berlin@mfa.ee
Öffnungszeiten: werktags 9:00-13:00 und 14:00-16:00
Konsularabteilung: werktags 9:30 - 12:30
Tel. +49 - (0)30 - 254 606 11

Erteilung von Visa in Österreich und der Schweiz
Siehe unter Vertretungen von Estland in Österreich bzw. Vertretungen von Estland in der Schweiz.

Ein- und Ausfuhr von Devisen

  • Landeswährung
    Ab einem Betrag von 80.000 EEK muss die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung deklariert werden.
  • Fremdwährungen
    Ab einem Betrag von 80.000 EEK muss die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung deklariert werden.

Warenein- und -ausfuhr
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren verboten. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Die Ausfuhr von künstlerisch oder historisch bedeutsamen, vor 1946 geschaffenen Objekten unterliegt Beschränkungen. Weitere Auskünfte findet man unter www.customs.ee

 

Reisen mit Haustieren

"Auch ich will mal nach Estland!" © goruma (Dominik Jesse)

Für die Besitzer von Hunden und anderen Tieren stellt sich bei Auslandsreisen die Frage, ob sie ihre Tiere überhaupt mit in das gewählte Reiseland nehmen können, und wenn das möglich ist, stellt sich dann natürlich die Frage nach den jeweils geltenden Bedingungen. Hier bei uns finden Sie, seriös bei den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt recherchiert, alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik.

Für die Einreise mit Haustieren nach Estland gilt allein die EU-Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren vom 1.1.2004: Diese besagt, dass Heimtiere mit einem elektronischen Chip gekennzeichnet sein müssen, um eine eindeutige Identifikation der Tiere gewährleisten zu können (bis zum Jahr 2011 ist eine gut lesbare Tätowierung ausreichend, anhand derer das Tier eindeutig identifizierbar sein muss). Außerdem muss bei Reisen immer der EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, der bei allen niedergelassenen Tierärzten ausgestellt werden kann und aus dem hervorgehen muss, dass das entsprechende Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dabei gilt, dass in Deutschland geimpfte Tiere bei der Erstimpfung mindestens zwölf Wochen alt sein müssen. Für die Einreise nach Estland muss die Tollwutimpfung mindestens 21 Tage zuvor erfolgt sein und darf gleichzeitig nicht länger als zwölf Monate her sein.
Ist das entsprechende Tier jünger als zwölf Wochen, ist es unter bestimmten Umständen trotzdem möglich, mit diesem nach Estland einzureisen. Dazu muss allerdings sichergestellt sein, dass das Tier entweder tätowiert ist oder über einen Chip verfügt, ein EU-Heimtierausweis mitgeführt wird und, dass das Tier seit der Geburt am Ort seiner Geburt gehalten wurde, an welchem es keinesfalls mit Wildtieren in Kontakt gekommen sein darf.






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