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Dänemark, Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass oder Personalausweis sowie mit vorläufigem Reisepass nach Dänemark einreisen. Für Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis oder mit Eintragung in den Reisepass der Eltern möglich. Kinderausweise werden für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr ohne Lichtbild anerkannt. Im Hinblick auf die Sicherheitskontrollen in den dänischen Flughäfen ist bei einer Weiterreise per Flugzeug in ein Land, das nicht Mitglied des Schengener-Abkommens ist, die Mitnahme eines Reisepasses erforderlich. Dies gilt auch für Grönland und die Färöer. An den Grenzen zur EU finden aufgrund des Schengen-Abkommens keine regelmäßigen Grenzkontrollen statt.

Erteilung von Visa in Deutschland
Personen (z.B. in Deutschland lebende Ausländer), die ein Visum benötigen, können dies unter der folgenden Adresse erhalten: 
Botschaft des Königreichs Dänemark
Rauchstraße 1
10787 Berlin
Tel: +49 (0)30-50 50 20 00
Fax: +49 (0)30-50 50 20 50
Email: botschaft@daenemark.org
Email: beramb@um.dk
www.daenemark.org

Ein- und Ausfuhr von Devisen
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen unterliegt keinerlei Beschränkungen. 

Warenein- und -ausfuhr
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und Tieren verboten, die nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützt sind. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Umzugsgut, Erbschaftsgut, persönliches Gepäck und ein Kraftfahrzeug können grundsätzlich bei Wohnsitzwechsel innerhalb der EU ohne Zollabgaben eingeführt werden. Insbesondere bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen gelten jedoch teilweise besondere Vorschriften, vor allem im Hinblick auf die Zulassungsabgabe, die bei Neufahrzeugen beispielsweise bei einem Wert bis zu 34.400 Dänische Kronen (ca. 4.600 EUR) mit 105% des Neuwertes berechnet wird, während auf den darüber hinausgehenden Betrag ein Satz von 180% zur Anwendung kommt. Bei Gebrauchtwagen kommt der erhöhte Satz, je nach Alter des Fahrzeugs, schon bei einem geringeren Wert zum Tragen.

 

Reisen mit Haustieren

Für die Besitzer von Hunden und anderen Tieren stellt sich bei Auslandsreisen die Frage, ob sie ihre Tiere überhaupt mit in das gewählte Reiseland nehmen können, und wenn das möglich ist, stellt sich dann natürlich die Frage nach den jeweils geltenden Bedingungen. Hier bei uns finden Sie, seriös bei den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt recherchiert, alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik.

Bei der Einreise mit Haustieren nach Dänemark ist die EU-Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren vom 1.10.2004 zu befolgen: Die EU-Heimtierverordnung besagt, dass Haustiere mit einem elektronischen Chip gekennzeichnet sein müssen, um eine eindeutige Identifikation der Tiere gewährleisten zu können (bis zum Jahr 2011 ist jedoch eine gut lesbare Tätowierung ausreichend, anhand derer das Tier eindeutig identifizierbar sein muss).
Zusätzlich muss bei allen Reisen innerhalb der EU der EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, der bei allen niedergelassenen Tierärzten ausgestellt werden kann und aus dem hervorgehen muss, dass das entsprechende Tier gegen Tollwut geimpft ist. Bei der Tollwutschutzimpfung gilt, dass in Deutschland geimpfte Tiere bei der Erstimpfung mindestens zwölf Wochen alt sein müssen. Für die Einreise nach Dänemark muss die Tollwutimpfung mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein und längstens vor zwölf Monate vor Antritt der Reise.
Ist das entsprechende Tier jünger als zwölf Wochen, ist es unter bestimmten Umständen trotzdem möglich, mit diesem nach Dänemark einzureisen. Dazu muss allerdings sichergestellt sein, dass das Tier entweder tätowiert ist oder über einen Chip verfügt, ein EU-Heimtierausweis mitgeführt wird und, dass das Tier seit der Geburt am Ort seiner Geburt gehalten wurde, an welchem es keinesfalls mit Wildtieren in Kontakt gekommen sein darf.
Die Einreise nach Dänemark mit Pitbullterriern und Tosas, sowie Kreuzungen mit diesen ist grundsätzlich nicht gestattet. Für alle Hunderassen gilt in Dänemark Leinenpflicht.

 






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