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Cook-Inseln: Ein- bzw. Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Zur Einreise ist ein gültiger Reisepass erforderlich. Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate über den beabsichtigten Aufenthalt auf den Cookinseln hinaus gültig sein. Ferner müssen ein Rück- bzw. Anschlussflugticket vorgelegt sowie ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthaltes nachgewiesen werden.
Bei einem Aufenthalt von bis zu 31 Tagen werden Visa kostenlos für touristische Zwecke am Flughafen ausgestellt. Für längere Aufenthalte muss ein Visum bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden:

Principal Immigration Officer
Ministry of Foreign Affairs and Immigration
P.O. Box 105
Rarotonga
Tel: 00682 - 29 347
Fax: 00682 - 21 247
Email: tutai@immigration.gov.ck

Warenein- und -ausfuhr

Es gibt keine besonderen Beschränkungen. Natürlich ist die Einfuhr von Drogen, Waffen oder Sprengstoff strikt untersagt. Für Waffen z. B. auf Segelbooten ist eine besondere Genehmigung erforderlich. Erlaubt ist u. a. die zollfreie Einfuhr von 200 Zigaretten oder 1 kg Tabak oder 50 Zigarren, 2 l hochprozentigen Alkohol oder Wein oder 4,5 l Bier.

Ausreisesteuer

Es wird eune ausreisesteuer von 30 NZ$ pro Erwachenen und 15NZ$ pro Kind ( 2-11 Jahre) erhoben. Kinder bis zu 2 Jahren dürfen steuerfrei ausreisen.






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