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Osttimor: Reisemedizin, Impfungen und Warnhinweise

Landestypische Erkrankungen

In Osttimor ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher seltener verbreiteten Erkrankungen zu rechnen:

  • Malaria: Es besteht ein ganzjähriges Risiko. Zwischen 60% und 70% der Infektionen erfolgen mit der sehr gefährlichen Malaria tropica, der Rest mit der Malaria tertiana.
  • Bilharziose
  • Cholera
  • Dengue-Fiebererkrankung
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen, Wurmbefall und alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
  • Filariose
  • Fleckfieber, besonders im Nordosten des Landes
  • Japanische Enzephalitis
  • Kinderlähmung, Polio
  • Pest
  • Tetanus
  • Tollwut

Impfempfehlungen
Bei Reisen nach Osttimor werden die folgenden Impfungen empfohlen:

  • Diphtherie
  • Hepatitis A und B
  • Japanische Enzephalitis
  • Kinderlähmung, Polio
  • Tetanus
  • Tollwut
  • Typhus

Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land ist es dringend angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "Stand-by-Präparat" mit sich führen.

Impfpflicht
Für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebiet einreisen, besteht eine Impfpflicht gegen Gelbfieber.

Wer bezahlt in Deutschland Impfungen?

Die meisten Kinder werden in Deutschland bereits im frühen Kindesalter gegen eine Reihe von Infektionskrankheiten geimpft. Allerdings hält der Impfschutz nur bis zu 10 Jahren, in manchen Fällen sogar kürzer. Daher sollte vor einer Auslandsreise genau überlegt werden, gegen welche Infektionserkrankungen in dem betreffenden Land eine Impfung erforderlich bzw. sinnvoll ist und ob der ggf. vorhandene Impfschutz eventuell nicht zu lange zurückliegt.
Die Kosten für die folgenden Impfungen werden seit Juni 2007 von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet.
Es entfällt dabei sogar die 10 € Praxisgebühr – aber die Versicherten müssen in der Regel allerdings die gesetzliche Zuzahlung entrichten, die 10% des Impfstoffpreises beträgt – das sind mindestens 5 € und maximal 10 €. Unter diesen Voraussetzungen  sind die folgenden Impfungen kostenfrei:

  • Cholera
  • Diphtherie
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A und B
  • Meningokokken-Meningitis
  • Pneumokokken
  • Polyo (Kinderlähmung)
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Tollwut
  • Typhus

Auch die Kosten einer Malaria-Prophylaxe werden von einigen Krankenkassen ersetzt.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel (vorher erkundigen) ebenfalls die genannten Kosten.

Aktuelle Warnhinweise

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Telefon: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
Fax: 0049 - (0)30 - 5000 - 51000
www.auswaertiges-amt.de






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