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Ein- bzw. Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Indische Botschaft, Berlin © goruma

Für Reisen nach Indien ist ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass bzw. ein mit Lichtbild versehener Kinderausweis nebst einem Visum erforderlich, welches von der indischen Botschaft oder einem Konsulat ausgestellt wird. Die Einreise von Kindern bis zu 16 Jahren, die im Pass der Eltern eingetragen sind, ist möglich, sofern dies im Visum vermerkt ist. Die Einreise mit einem Personalausweis oder Pass ohne Visum ist nicht möglich. Das Visum kann nicht an der Grenze oder am Flughafen beantragt werden. Das Antragsformular ist gegen Rückporto bei den Vertretungen Indiens erhältlich. Touristenvisa werden mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind. Die Einreise muss innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Visums erfolgen und berechtigt zu einem Aufenthalt in Indien für die Restlaufzeit des Visums. Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.

Für die Erteilung von Visa ist in Deutschland zuständig:

Visa-Abteilung der Botschaft der Republik Indien
Tiergartenstraße 17
10785 Berlin
Tel: +49 (0)30-25 79 5-0
Fax: +49 (0)30-25 79 5-102

Ein- und Ausfuhr von Devisen

  • Landeswährung
    Die Ein- und Ausfuhr von Rupien ist verboten.
  • Fremdwährungen
    Devisen ab einem Betrag von 5.000 US-Dollar, bar oder als Reiseschecks, sind bei der Einreise zu deklarieren.

Warenein- und -ausfuhr

Indien: Kashmirschals © goruma ( v.Koppenwallner)

Hochwertige Gegenstände müssen deklariert werden. Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen, Munition und Sprengstoff ist streng verboten. Dass die Ein- und Ausfuhr von Drogen verboten ist und mit hohen Strafen geahndet wird, muss wohl kaum weiter erläutert werden. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützten Tieren und Pflanzen strikt verboten. Bei einem Verstoß gegen Zoll- oder Einreisevorschriften droht bei der Ausreise eine Festnahme.






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