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Grönland: Ein- und Ausreisebestimmungen

Dänische Staatsbürger müssen bei der Reise keinen Pass vorlegen.
Staatsbürger der Nordic Passport Union, die aus einem der nordischen Ländern einreisen, also aus Schweden, Norwegen , Finnland und Island, müssen ihren Pass ebenfalls nicht vorlegen.

Staatsbürger eines Landes, das das Schengener Abkommen unterzeichnet hat, alle EU-Länder außer Irland und England, müssen ebenfalls keinen Reisepass vorlegen. Bei Einreise muss jedoch ein Nachweis der Staatsbürgerschaft vorgelegt werden, was für viele Länder dann doch die Vorlage des Reisepasses bedeutet, sofern diese z.B. keinen Personalausweis eingeführt haben.

Die Staatsbürger aller anderen Länder müssen in jedem Fall ihren Reisepass vorlegen, teilweise sogar ein Visum beantragt haben.
Das sollte man bei u.g. Behörde erfragen:

The Danish Immigration Service
Ryesgade 53
2100 Kopenhagen
Tel: +45- (0) -35 36 66 00
Email: udlst@udlst.dk  
www: www.udlst.dk  

Formalien, Visa

Touristen wird die Einreise in das Land grundsätzlich nur gestattet, sofern ein Rückflugticket sowie ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen, um den Aufenthalt in dem Land selber zu finanzieren.

Erteilung von Visa in Deutschland

Botschaft
Visa-Abteilung der Botschaft von Dänemark, da Dänemark für die Außenpolitik Grönlands zuständig ist:

Botschaft des Königreichs Dänemark
Rauchstraße 1
Stadt: 10787 Berlin
Tel: +49 (0)30-50 50 20 00
Fax: +49 (0)30-50 50 20 50
Email: botschaft@daenemark.org  
Email: beramb@um.dk  
www.daenemark.org 

Konsulate und Erteilung von Visa 
Siehe unter Vertretung von Dänemark in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Ein- und Ausfuhr von Devisen
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen unterliegt keinerlei Beschränkungen.

Ausreisegebühr/Departure Fee 
Es gibt bislang keine Ausreisegebühr.

Warenein- und -ausfuhr
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren verboten. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Wareneinfuhr
Reisende über 18 Jahren dürfen folgende Waren und Mengen einführen:
1 Liter Alkohol über 22% oder 2 Liter Alkohol zwischen 15% und 22% und zwei Liter Bier
200 Zigaretten oder 250 g Tabak 50 Zigarren oder 100 Zigarillos.
250 ml Eau de Toilette und 50 ml Parfum.
Kosmetika maximal im Wert von 1.000 Dkr und maximal 2 kg Konfekt.

Warenausfuhr
Waren aus Finnwal-, Spermwal-, Blauwal- oder Humpbackwalknochen, ebenso ausgestopfte Weißschwanzadler oder deren Federn dürfen nicht ausgeführt werden.
Mit einer speziellen CITES-Erlaubnis kann man Souvenirs der Westküste ausführen. Die meisten Andenkenläden halten diese bereit.
Alles was vor 1940 hergestellt wurde gilt als kulturell wertvoll und darf nur mit einer Exportgenehmigung des Nationalmuseums Nuuk ausgeführt werden!

Reisen mit Haustieren

Bei der Einreise mit Heimtieren nach Grönland ist die EU-Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren vom1.1.2004 zu befolgen:
Die EU-Heimtierverordnung besagt, dass Haustiere mit einem elektronischen Chip gekennzeichnet sein müssen, um eine eindeutige Identifikation der Tiere gewährleisten zu können (bis zum Jahr 2011 ist eine gut lesbare Tätowierung ausreichend, anhand derer das Tier eindeutig identifizierbar sein muss).
Zusätzlich muss bei allen Reisen innerhalb der EU der EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, der bei allen niedergelassenen Tierärzten ausgestellt werden kann und aus dem hervorgehen muss, dass das entsprechende Tier gegen Tollwut geimpft ist. Bei der Tollwutschutzimpfung gilt, dass in Deutschland geimpfte Tiere bei der Erstimpfung mindestens zwölf Wochen alt sein müssen. Für die Einreise nach Grönland muss die Tollwutimpfung mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein und längstens vor zwölf Monate vor Antritt der Reise.
Ist das entsprechende Tier jünger als zwölf Wochen, ist es unter bestimmten Umständen trotzdem möglich, mit diesem nach Grönland einzureisen. Dazu muss allerdings sichergestellt sein, dass das Tier entweder tätowiert ist oder über einen Chip verfügt, ein EU-Heimtierausweis mitgeführt wird und, dass das Tier seit der Geburt am Ort seiner Geburt gehalten wurde, an welchem es keinesfalls mit Wildtieren in Kontakt gekommen sein darf.
Die Einreise nach Grönland mit Pitbullterriern und Tosas, sowie Kreuzungen mit diesen ist grundsätzlich nicht gestattet. Für alle Hunderassen gilt auf Grönland Leinenpflicht.






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