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Ein- und Ausreisebestimmungen

Botschaft von Kanada in Berlin © goruma (Dr. Ramm)

eTA-Genehmigung, Visum

Mit einem gültigen Reisepass können deutsche, österreichische und schweizer Staatsangehörige ohne Visum bis zu sechs Monate zu Urlaubs-, Besuchs- oder geschäftlichen Zwecken einreisen. Nach kanadischen Vorschriften muss der Reisepass bis zum Ende der vorgesehenen Rückreise in das Heimatland gültig sein. Angehörige bestimmter Staaten, z.B. der Türkei oder Polen, benötigen ein spezielles Besuchervisum.
Mitreisende Kinder müssen im Reisepass eines Elternteils registriert sein. Darüber hinaus wird für Kinder unter 14 Jahren der deutsche Kinderausweis als gültiges Reisedokument anerkannt. Ein Foto ist für Kinder nicht erforderlich, wird von den kanadischen Behörden jedoch gerne gesehen. Allein oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern bzw. des nicht mitreisenden Elternteils in englischer oder französischer Sprache sowie eine Kopie ihrer Geburtsurkunde mitführen. Sind die Eltern geschieden, ist die Mitnahme einer Kopie des Sorgerechtsurteils notwendig. Fälle von Kindesentzug sollen so ausgeschlossen werden.
Touristen wird die Einreise in das Land grundsätzlich nur gestattet, sofern ein Rückflugticket bzw. ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen, um die Rückkehr in das Heimatland zu sichern. Außerdem müssen ausreichend Geldmittel für den Aufenthalt im Lande nachgewiesen werden.
Seit März 2016 benötigen Reisende neben ihrem Pass eine gültige elektronische Reisegenehmigung (eTA-Genehmigung). Der Antrag ist  Online zu stellen.
Das Verfahren ist mit den ESTA-Verfahren für die Einreise in die USA vergleichbar. Der Antrag ist rechtzeitig vor Reiseantritt zu stellen.

Visa- und Einwanderungsabteilung der Botschaft von Kanada

Leipziger Str. 17
10117 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 20 31 24 47

 

Erteilung von Visa in Österreich und der Schweiz

Siehe unter Vertretungen von Kanada in Österreich bzw. Vertretungen von Kanada in der Schweiz.

Ein- und Ausfuhr von Devisen

  • Landeswährung
    Zahlungsmittel in der Landeswährung dürfen unbeschränkt eingeführt werden. Ab einem Wert von 10.000 kanadischen $ sind sie bei der Einreise zu deklarieren.
  • Fremdwährungen
    Fremdwährung kann unbeschränkt eingeführt werden. Auch sie ist ab einem Gegenwert von 10.000 can $ bei der Einreise zu deklarieren.

Ausreisegebühr / Departure Fee
Eine Gebühr wird bei der Ausreise aus Kanada nicht erhoben.

Formalien, Visa

Warenein- und Warenausfuhr
Personen ohne ständigen Wohnsitz in Kanada müssen bei der Einreise mitgeführte Feuerwaffen, Munition oder Sprengstoff deklarieren. Nicht deklarierte Waffen werden beschlagnahmt und einbehalten. Außerdem muss mit strafrechtlicher Verfolgung gerechnet werden. Besucher, die keine kanadische Waffenlizenz haben, müssen darüber hinaus eine Erklärung ("non-resident firearms declaration form") in dreifacher Ausfertigung ausfüllen und beim Grenzübertritt zusammen mit den Waffen vorzeigen. Diese Erklärung gilt nach Bearbeitung durch kanadische Zollbeamte und der Bezahlung einer Gebühr von etwa 50 can $ als vorübergehende Waffenlizenz für maximal 60 Tage, wobei eine kostenlose Verlängerung möglich ist. Die meisten Provinzen und Territorien in Kanada haben zusätzlich eigene Bestimmungen über das Mitführen von Feuerwaffen. Besucher sollten sich vor der Einreise nach Kanada entsprechend informieren.
Die Mitnahme von Messern ist erlaubt, ausgenommen sind Messer mit einem Federmechanismus. Alle Messer müssen bei der Einreise deklariert werden.
Neben Kleidung und Gegenständen des persönlichen Bedarfs können begrenzte Mengen an Waren steuer- und zollfrei eingeführt werden, sie sind allerdings bei der Einreise zu deklarieren. Geschenke mit Ausnahme von Tabak, alkoholischen Getränken und Werbematerial dürfen im Wert von bis zu 60 can $ pro Artikel zollfrei eingeführt oder per Post nach Kanada geschickt werden.
Gegenstände des persönlichen Bedarfs können zollfrei mitgenommen werden (z.B. Angelgeräte, Camping- und Sportartikel, Kinderwagen, Fahrräder, Radios, Videokameras, Musikinstrumente, Laptops). Sie müssen allerdings bei der Einreise deklariert und bei der Ausreise den Zollbehörden wieder vorgezeigt werden.
Lebensmittel dürfen nur zum eigenen Verzehr eingeführt werden. Tabak kann zollfrei in Form von bis zu 50 Zigarren oder Zigarillos, 200 Zigaretten oder 200 Gramm Pfeifentabak mitgenommen werden - allerdings nur von Personen, die älter als 16 Jahre sind. Alkohol darf von Personen, die älter als 19 Jahre sind, in Form von 1,1 Liter Spirituosen oder Wein bzw. 8 Liter Bier in Flaschen oder Dosen zollfrei eingeführt werden. Alle alkoholischen Getränke sind beim Zoll anzumelden. Die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren ist verboten. Ein Verstoß gegen die Zollvorschriften kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

 






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